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Kartellermittlung: Werden Generika aus dem Pharmamarkt „freigekauft“?

Bezahlen Hersteller pharmazeutischer Originalpräparate dafür, dass Generika zeitverzögert auf den Markt kommen? Diese Vermutung hat die Europäische Kommission und prüft deshalb Vereinbarungen zwischen Johnson & Johnson und Novartis.
Von Redaktion
24. Oktober 2011

Die Europäische Kommission hat eine kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob vertragliche Vereinbarungen zwischen dem US-amerikanischen Pharmaunternehmen Johnson & Johnson und den auf Generika spezialisierten Zweigniederlassungen des in der Schweiz ansässigen Unternehmens Novartis möglicherweise das Ziel oder die Wirkung hatten, den Markteintritt generischer Versionen von Fentanyl in den Niederlanden zu behindern.

Fentanyl ist ein starkes Schmerzmittel, das bei chronischen Schmerzen eingesetzt wird. Die Einleitung des Verfahrens lässt noch keine Schlüsse auf das Ergebnis der Untersuchung zu. Sie bedeutet lediglich, dass die Kommission die Sache vorrangig behandeln wird.

Wenn die vertraglichen Vereinbarungen das genannte Ziel oder die genannte Wirkung hatten, würde dies einen mutmaßlichen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften darstellen.

Die Kommission verfolgt die Geschäftspraktiken im Pharmasektor mit besonderer Aufmerksamkeit, da Originalpräparatehersteller einer früheren Sektoruntersuchung zufolge unter Umständen dafür bezahlen, dass Generika zeitverzögert auf den Markt gebracht werden.

„Angesichts der Bedeutung des Pharmasektors für die Verbraucher wie auch für die öffentlichen Finanzen muss die Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften in diesem Bereich zu unseren Prioritäten zählen“, erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia. „Die Innovationstätigkeit zahlt sich für die Pharmaunternehmen bereits durch die gewährten Patente aus. Wird ein Wettbewerber dafür bezahlt, dass er von einem Markteintritt absieht, so stellt dies eine Einschränkung des Wettbewerbs dar, die die Kommission nicht hinnehmen wird.“

Hintergründe

In den Jahren 2008 und 2009 führte die Kommission eine Untersuchung des Wettbewerbs im Pharmasektor durch. Dabei konzentrierte sie sich besonders auf Verzögerungen beim Markteintritt generischer Arzneimittel. Zu diesen Praktiken zählen auch Vereinbarungen zwischen Originalpräparate- und Generikaherstellern. Aufgrund dieser Beobachtungen setzt die Kommission ihre Überwachung möglicherweise problematischer Vergleichsvereinbarungen zur Beilegung von Patentstreitigkeiten fort. Darüber hinaus leitete sie gegen Servier, Lundbeck und Cephalon kartellrechtliche Untersuchungen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften ein. Dabei ging es unter anderem auch um Praktiken, an denen Generikahersteller beteiligt waren.

Quelle: EU-Kommission

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