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AstraZeneca: EUGH verhängt 52,5-Mio.-Bußgeld wegen Marktmissbrauch

Der Pharmariese AstraZeneca muss eine Geldbuße von 52,5 Mio. Euro wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung zahlen. AstraZenaca hat mit unlauteren Mitteln die Markteinführung von Generika für das Magenmedikament „Losec“ behindert.
Von Redaktion
07. Dezember 2012

Bereits im Juli 2005 verhängte die EU-Kommission gegen AstraZeneca AB und die AstraZeneca plc, die zum Pharmakonzern AstraZeneca ("AZ") gehören, eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro.

Die Kommission stellte zum einen fest, dass AZ Patentämter bestimmter Mitgliedstaaten absichtlich in die Irre geführt hatte mit dem Zweck, den Patentschutz verlängernde Schutzzertifikate für das Magengeschwür-Arzneimittel „Losec“ zu erhalten. Damit sollten Hersteller von Generika vom Markt ferngehalten werden.

Zum zweiten hat AZ auf den Widerruf der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Losec in Kapselform in Dänemark, in Schweden und in Norwegen hingewirkt, um die Markteinführung von Generika zu erschweren und um Paralleleinfuhren von Losec zu verhindern.

Gegen die Entscheidung der Kommission erhob der Konzern Nichtigkeitsklage beim Gericht.

Mit Urteil vom 1. Juli 2010 wies das Gericht die Argumente von AZ größtenteils zurück. Es reduzierte jedoch die Gelbußen auf insgesamt 52,5 Mio. Euro. Denn die Kommission habe nicht schlüssig nachweisen können, dass der zweite Marktmissbrauch die Einführung von Generika auch in Dänemark und in Norwegen behindert hatte (wie nachgewiesenermaßen in Schweden).

Dieser Entscheidung folgt der Gerichtshof nun mit seinem Urteil vom 6. Dezember 2012 (s. Kasten). Insbesondere bestätigt der Gerichtshof den Bußgeldbescheid. Das Gericht habe richtig erkannt, dass die Missbräuche in Ermangelung mildernder oder besonderer Umstände als schwere Zuwiderhandlungen anzusehen sind und die Geldbuße deshalb nicht aus solchen Gründen herabgesetzt werden kann.

(Quelle: EUGH/ KP)

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