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Kartelle: Konsultation über Vertraulichkeit im Schadenersatzprozess

In wettbewerbsrechtlichen Schadenersatzprozessen müssen Gerichte oft zwischen der Offenlegung und dem Schutz vertraulicher Informationen abwägen. Neue Leitlinien der EU-Kommission sollen diese Abwägung nun erleichtern. Interessenträger können noch bis zum 18. Oktober 2019 Stellung zu dem Papier nehmen.
Von Redaktion
29. Juli 2019

Dank der Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen können Bürger und Unternehmen leichter Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie durch einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften geschädigt werden.

Abwägung zwischen Offenlegung und Vertraulichkeit von Informationen

In diesen Fällen wird bei nationalen Gerichten häufig die Offenlegung von Beweismitteln beantragt, die vertrauliche Informationen enthalten. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ihre Gerichte die Offenlegung dieser Beweismittel anordnen können, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die Mitgliedstaaten müssen jedoch ebenfalls gewährleisten, dass die Gerichte über wirksame Mittel zum Schutz vertraulicher Informationen verfügen.

Die Rechtslage in Bezug auf die Offenlegung und den Schutz von vertraulichen Informationen kann sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich unterscheiden. In solchen Verfahren kommt es erheblich darauf an, dass die Gerichte die richtige Abwägung zwischen dem Recht der Kläger auf Offenlegung von Informationen und dem Recht der Inhaber solcher Informationen auf Vertraulichkeitsschutz treffen.

EU-Kommission will Orientierungshilfe zur Abwägung der Rechtsgüter geben

Um die Gerichte bei dieser Abwägung zu unterstützen, hat die Kommission einen Mitteilungsentwurf mit praktischen Orientierungshilfen betreffend wirksame Schutzmaßnahmen, wie die spezifischen Einzelfallumstände oder die Art und den Vertraulichkeitsgrad der offenzulegenden Informationen veröffentlicht.

In diesem Entwurf werden eine Reihe von Wegen beschrieben, wie sachdienliche Informationen bei gleichzeitigem Vertraulichkeitsschutz offengelegt werden können, und Beurteilungskriterien vorgestellt, anhand derer Gerichte abwägen können, welcher Weg innerhalb des innerstaatlichen Prozessrechts der wirksamste ist.

Die Mitteilung wird für die einzelstaatlichen Gerichte nicht bindend sein und bezweckt keine Änderungen oder Zusätze zu den in den Mitgliedstaaten für Zivilverfahren geltenden Verfahrensvorschriften.

Stellungnahmen sind noch bis Oktober möglich

Frist für die Einreichung von Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation ist der 18. Oktober 2019. Die Kommission wird alle Beiträge sorgfältig prüfen, bevor sie die endgültige Fassung der Mitteilung erstellt.

Weblinks

  • Konsultation – "Targeted consultation on a draft Communication on the protection of confidential information for the private enforcement of EU competition law by national courts"

  • Mitteilung – "Mitteilung über den Schutz vertraulicher Informationen im Rahmen der privaten Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts durch nationale Gerichte"

  • Richtlinie – "RL 2014/104/EU [...] über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union"

(Quelle: EU-Kommission)

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