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Kapitalmarktprospekte: FMA-Bericht zum 4. Quartal 2015

Die Finanzmarktaufsicht FMA billigte im 4. Quartal 2015 15 Prospekte und 14 Nachträge – im Gesamtjahr 2015 60 Prospekte und 124 Nachträge. Die Zahl der verhängten Verwaltungsstrafen ist im Jahresvergleich stark angestiegen.
Von Redaktion
23. März 2016

Die Anzahl der von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde gebilligten Prospekte belief sich im 4. Quartal 2015 auf 15, ein Anstieg um vier im Vergleich zum 4. Quartal 2014. Weiters wurden 14 Nachträge gebilligt (Q4 2014: 73), kein Billigungsverfahren wurde eingestellt.

Demgegenüber stand ein Bruttoemissionsvolumen im Hinblick auf verzinsliche Wertpapiere in Höhe von € 21,72 Mrd. (Q4 2014: € 32,08 Mrd.).

Im Gesamtjahr 2015 wurden 60 Prospekte (2014: 87) und 124 Nachträge (2014: 204) gebilligt, sechs Billigungsverfahren (2014: 4) wurden eingestellt. Dies geht aus dem heute von der FMA veröffentlichten Bericht der österreichischen Aufsicht über Kapitalmarktprospekte hervor.

Emittentenkategorien

Im Hinblick auf die verschiedenen Emittentenkategorien zeigt sich folgende Verteilung auf die Kategorien

  • IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte (Q4 2015: 1 / Q4 2014: 2),

  • Wohnbaubanken (Q4 2015: 3 / Q4 2014: 2),

  • Basisprospekte (Q4 2015: 3 / Q4 2014: 2) und

  • Anleihen (Q4 2015: 5 / Q4 2014: 5).

Im Gesamtjahr 2015 wurden sechs Billigungen in der Kategorie IPOs, Kapitalerhöhungen, Listingprospekte (2014: 6), neun in der Kategorie Wohnbaubanken (2014: 15), 28 in der Kategorie Basisprospekte (2014: 31) sowie acht in der Kategorie Anleihen (2014: 11) ausgesprochen.

Notifikationen

Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde.

Im 4. Quartal 2015 wurden der FMA von Schwesterbehörden 78 Prospekte (Q4 2014: 68) und 312 Nachträge (Q4 2014: 219) notifiziert. Die FMA notifizierte 5 Prospekte (Q4 2014: 3) und 10 Nachträge (Q4 2014: 25). Im Gesamtjahresvergleich zeigt sich ein Anstieg der von Schwesterbehörden notifizierten Prospekte von 340 2014 auf 347 2015 sowie der notifizierten Nachträge von 1.083 auf 1.138. Hinsichtlich der ausgehenden Notifikationen zeigt sich ein minimaler Rückgang bei den Prospekten (2014: 32, 2015: 29), und ein starker Rückgang bei den Nachträgen (2014: 100, 2015: 58).

Verstöße gegen das Kapitalmarktgesetz

Aufgrund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 4. Quartal 2015 eine Verwaltungsstrafe. 2015 wurden insgesamt 18 Veraltungsstrafen verhängt (2014: 4) und 13 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht (2014: 20).

Im Rahmen des Prüfmaßstabs hat die FMA das Vorliegen der Billigungsvoraussetzungen – Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit – zu überprüfen. Für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben trägt gemäß Kapitalmarktgesetz der Emittent die Verantwortung.

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(Quelle: FMA)

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