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Intransparenz: Mietwagenfirmen geloben Besserung

Fünf große Mietwagenfirmen haben Kunden größere Klarheit in Bezug auf Versicherungsschutz und Betankung, eine fairere Schadensabwicklung und mehr Preistransparenz zugesagt. In den letzten zwei Jahren hatten Beschwerden gegen Praktiken von Autovermietern stark zugenommen.
Von Redaktion
14. Juli 2015

Die Beschwerden bei den Europäischen Verbraucherzentren über Kfz-Anmietungen im Ausland sind von über 1050 Fällen im Jahr 2012 auf mehr als 1750 Fälle im Jahr 2014 angestiegen. EU-Kommission und Verbraucherbehörden hatten sich dagher zum Eingreifen entschlossen. Die nationalen Verbraucherbehörden traten in einen Dialog mit den größten fünf Mietwagenunternehmen ein, die in der EU tätig sind: Avis-Budget, Enterprise, Europcar, Hertz und Sixt.

Die Unternehmen haben sich nun verpflichtet, ihre derzeitige Vermietungspraxis besser an das EU-Verbraucherrecht anzupassen.

Zu den wichtigsten zugesagten Verbesserungen zählen:

  • Mehr Transparenz bei Online-Buchungen:
     - genauere Information über Pflichtgebühren und Zusatzoptionen
     - klarere Angaben zu wesentlichen Mietkonditionen und Anforderungen einschließlich  Kautionen, die über die Zahlungskarte des Verbrauchers abgebucht werden.

  • Bessere Informationen in der Buchungsphase über Verzichtoptionen und Versicherungsprodukte einschließlich Preise, Ausschlussklauseln und etwaige Zusatzgebühren.

  • Bessere und transparentere Konditionen im Hinblick auf die Abrechnung des Kraftstoffverbrauchs.

  • Transparentere und fairere Verfahren zur Begutachtung etwaiger Schäden.

  • Verbesserte Praxis bei der Einforderung von Zusatzzahlungen vom Kunden: Verbraucher sollen angemessene Möglichkeiten erhalten, sich gegen Forderungen zur Wehr zu setzen, bevor sie abgebucht werden.

Die Vorschläge werden von den Unternehmen schrittweise umgesetzt, was größtenteils bis Ende 2015 geschehen sein dürfte. Nach Angaben der Verbraucherbehörden blieben einige Fragen offen und müssen weiter im Auge behalten werden. Dazu zählen:

  • die Haftung von Verbrauchern für von Dritten verursachte Schäden;

  • Praktiken von Vermittlern und Zwischenhändlern;

  • angebotene Sprachfassungen der Vertragsbedingungen bei der Anmietung eines Kraftfahrzeugs in einem anderen Mitgliedstaat;

  • Versicherungsschutz in Paketverträgen.

Beispielfall

Ein Verbraucher mietet einen Wagen und leistet eine Kaution von 600 Euro. Während der Mietnutzung erhält das Fahrzeug einen leichten Kratzer, wodurch ein geringfügiger Schaden in einer geschätzten Höhe von weniger als 100 Euro entsteht. Bei der Rückgabe wird dem Verbraucher die gesamte Kaution in Rechnung gestellt; der Mitarbeiter der Mietwagenfirma verweist dazu auf die Vertragskonditionen. Die Mietwagenfirmen haben zugesagt, dass Verbrauchern künftig keine unangemessenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

(Quelle: EU-Kommission)

Autoren

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