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Instant-Cappuccino: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafen

Das Bundeskartellamt hat gegen zwei Hersteller von Instant-Cappuccino und zwei verantwortliche Mitarbeiter Geldbußen in Höhe von rund neun Millionen Euro verhängt.
Von Redaktion
18. Oktober 2011

Bei den beiden Unternehmen handelt es sich um Kraft Foods Deutschland und Krüger, die zur Jahreswende 2007/2008 eine Preiserhöhung für Family-Cappuccino untereinander abgestimmt haben.

Eingeleitet wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag des Mitbewerbers Melitta, gegen den deshalb keine Geldbuße verhängt wurde. Kraft Foods wurde für die Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe eine Reduktion der Geldbuße gewährt.

Mitgehörte Telefonate

Instant-Cappuccino wird von den Herstellern in unterschiedlichen Produktlinien in 350 bis 500g-Beuteln oder -Dosen an den Lebensmitteleinzelhandel vertrieben. Die abgestimmte Preiserhöhung bezog sich sowohl auf den Fabrikabgabepreis als auch auf die unverbindliche Preisempfehlung, die die Hersteller dem Einzelhandel zur Verfügung stellen.

Der Präsident des Bundeskartellamts Andreas Mundt: „In Telefongesprächen zwischen leitenden Mitarbeitern der Unternehmen wurden Höhe und Zeitfenster der beabsichtigten Preiserhöhung besprochen. Gegenstand der Gespräche waren dabei exakte Erhöhungsbeträge zwischen 20 und 40 Cent pro Packung für den Fabrikabgabepreis sowie für die Regalpreis- und Aktionspreisempfehlungen der verschiedenen Produkte. Solche Absprachen verursachen hohe volkswirtschaftliche Schäden und die Verbraucher dürften für Instant-Cappuccino spürbar zu viel bezahlt haben.“

Geldbuße teilweise rechtskräftig

Die Geldbuße gegen Kraft Foods ist bereits rechtskräftig; ihr ging eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) voraus. Die Geldbuße gegen Krüger ist dagegen noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.

Mit dem vorliegenden Fall hat das Bundeskartellamt nach den beiden bereits abgeschlossenen Verfahren gegen Kaffeeröster in den Bereichen des Lebensmitteleinzelhandels und des Außer-Haus-Bereichs nunmehr alle Verfahren wegen horizontaler Preisabsprachen im Bereich Röstkaffee und Cappuccino abgeschlossen.

Quelle: Bundeskartellamt

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