Import von Kriegsgerät aus China: Embargo aufgehoben
11. Juli 2017
Bereits im Jahr 2015 ist der überwiegende Teil der 2. Außenwirtschaftsverordnung 2011 (2. AußWV 2011) aufgehoben worden, nun sind auch die verbliebenen, China betreffenden, Bestimmungen mit 7. Juli 2017 außer Kraft getreten.
In einer Erklärung des Europäischen Rates in Madrid am 26. und 27. Juni 1989 gingen die EU-Mitgliedstaaten eine politische Verpflichtung zur Verhängung eines Waffenhandelsembargos gegenüber China ein.
Dass Ausfuhr, Durchfuhr und Vermittlung von Verteidigungsgütern nach China von diesem Embargo umfasst sind, war unstrittig. Bei diesen Vorgängen gilt eine lückenlose Kontrolle.
Dagegen war lange Zeit nicht klar, ob auch die Einfuhr von Verteidigungsgütern aus China der sehr allgemein gehaltenen Formulierung der politischen Erklärung unterliegt.
Daher wurden im Rahmen der 2. AußWV 2011 zunächst entsprechende Einfuhrkontrollen festgelegt. Inzwischen hat das Außenministerium aber klargestellt, dass das Waffenembargo Einfuhren aus China nicht erfasst.
Die 2. AußWV 2011, die nur mehr die Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Verteidigungsgütern aus China regelt, wurde daher aufgehoben.
(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)
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