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Hypo NÖ: Bereit für Gang zum Höchstgericht

Im Falle eines Pönale-Bescheides der FMA kündigt die Hypo Niederösterreich Gruppe den Weg zu den Höchstgerichten an. Die Bank soll die Großveranlagungsgrenze (GVA) überschritten haben.
Von Redaktion
22. Dezember 2010

Die Hypo Niederösterreich Gruppe wurde von der FMA zur schriftlichen Stellungnahme im Rahmen des Ermittlungserfahrens „Augustus – Überschreitung der Großveranlagungsgrenze“ eingeladen. Der Bank wird vorgeworfen, bei der Kreditvergabe von 800 Mio. Euro an das irische Spezialvehikel Augustus die Großveranlagungsgrenze (GVA) überschritten zu haben.

„Augustus“ ist umstritten

Laut einer Presseaussendung der Hypo NÖ vom Montag wurde die Beteiligung Augustus im Dezember 2007 zum Ankauf von Wertpapieren gegründet. Die Wertpapiere seien mit einem Darlehen der Hypo Investmentbank in der Höhe von 800 Mio. Euro finanziert worden. Der damals verantwortliche Vorstand, der nicht mehr im Amt ist, sei von Wirtschaftsprüfern (Deloitte) und Anwälten beraten worden, die allesamt bestätigt hätten, dass Augustus Teil der Kreditinstitutsgruppe sei und die Großveranlagungsgrenze daher nicht zur Anwendung komme.
OeNB und FMA argumentieren, dass Augustus nicht Teil der Kreditinstitutsgruppe wäre und damit die Großveranlagungsgrenze überschritten wurde.

Berater sehen kein Fehlverhalten

Der nunmehrige Vorstand unter Vorsitz von Dr. Peter Harold hat nach Bekanntwerden der OeNB-Meinung Experten mit der Überprüfung der Transaktion beauftragt. Sämtliche Berater, unter anderem renommierte Universitätsprofessoren wie Prof. Raschauer (Juridicum), Prof. Laurer und Rechtsanwälte (ua Wolf-Theiss) seien, so die Hypo NÖ, auch retrospektiv zum Schluss gekommen, dass kein Fehlverhalten der Bank vorliegt.

Notfalls Gang zu Höchstgerichten

Dessen ungeachtet hat der derzeitige Vorstand beschlossen, die Ausleihung an Augustus auf eine Größenordnung zu reduzieren, die unter der – theoretischen – GVA-Grenze liegt. Dieser Prozess wurde bereits Ende Mai 2010 abgeschlossen.
Die in der Aufforderung zur Stellungnahme genannte Pönale beruhe im Wesentlichen auf einem „Rechenmodell“ gemäß BWG, so die Hypo NÖ in der Presseaussendung.
Sollte nach der Stellungnahme der Bank von der FMA ein Bescheid über eine Pönale an die Bank ergehen, kündigt die Hypo NÖ an, diesen vor den Höchstgerichten (Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof) anzufechten.

(Presseaussendung, red)

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