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Die neue Regulatory Compliance-Funktion des Bankwesengesetzes

Die Compliance-Anforderungen des neu eingefügten § 39 Abs 6 BWG, der jeweils in Teilen mit 1. September 2018 bzw 1. Jänner 2019 in Kraft tritt, verlangen Änderungen in der Compliance-Organisation von Kreditinstituten. Insbesondere für die Rolle des Compliance-Beauftragten können sich dadurch in der Praxis eine Erweiterung des Aufgabengebiets und neue Herausforderungen ergeben. Die neuen Anforderungen werden in der Compliance-Community bereits intensiv diskutiert.
Von Dr. Lukas Röper , Mag. Irene Eckart BA
03. September 2018 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2018, S. 30
Hintergrund Die am 14. Juni 2018 veröffentlichte Novelle des Bankwesengesetzes (BGBl I 2018/36) stellt die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung von Leitlinien der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) dar und führt unter anderem neue organisatorische Anforderungen an die Compliance von Kreditinstituten ein. Fast gleichzeitig veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im Mai 2018 einen Entwurf für ein aktualisier...

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