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16. Compliance Netzwerktreffen: Normen für das Wohlverhalten?

Bei Gastgeber Austrian Standards diskutierte man lebhaft zum Nutzen und Ziel von Standards für Compliance-Management-Systeme. Eine originelle Sicht der Dinge brachte der erste Leiter der Bundeswettbewerbsbehörde, Professor Walter Barfuß, in die Debatte ein.
Von Redaktion
02. Februar 2015 / Erschienen in Compliance Praxis 1/2015, S. 47

Austrian Standards ist – seitdem es 2013 mit der ONR 192050 eine Norm für Compliance-Management-Systeme publiziert hat – auch auf dem Gebiet der Compliance sehr aktiv. Als Mitglied des Compliance Netzwerks lud das ehemalige „Normungsinstitut“ daher zum jüngsten Netzwerktreffen. Rund hundert Gäste folgten der Einladung von LexisNexis und Austrian Standards zum Hauptsitz des Instituts am Praterstern in Wien.

Stampfl - Jonas - Barfuß, © Foto: Anna Rauchenberger
Stampfl - Jonas - Barfuß
Im Vortragsteil des Abends standen Fragen im Mittelpunkt wie die, welchen Nutzen ein standardisiertes Compliance-System für Unternehmen hat, von wem Normungsprojekte generell ausgehen und wie man es schafft, dass einmal eingeführte Standards auch tatsächlich breite Akzeptanz finden. Unter anderem diesen Themen ging eine Dreier-Conférence, bestehend aus der Direktorin von Austrian Standards, DDr. Elisabeth Stampfl-Blaha, Zertifizierungsdirektor Dr. Peter Jonas und Professor DDr. Walter Barfuß, dem ehemaligen Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, ebenso launig wie informativ auf den Grund.

„Compliance“ kommt von „kompliziert“

Dabei zeigte sich, dass all das, was heute unter „Compliance“ zusammengefasst wird, nicht neu ist. „Man gewöhnt sich mit fortschreitendem Alter an alles“, stellte dazu mit Bezug auf die vielen Anglizismen in der modernen Wirtschaftssprache Professor Barfuß fest. Doch wer einmal ins Cockpit eines großen Passagierflugzeugs geschaut habe, wisse, dass Compliance bitter nötig sei. Schließlich kommt „Compliance“ dem lateinischen Wortstamm nach von „komplex“ oder „kompliziert“.

Ohne Zweifel werden Rechtsvorschriften analog zu den Regelungsmaterien komplexer – und damit auch die Gefahr, dass Mitarbeiter gegen diese Regeln verstoßen. Gleichzeitig wachsen die Ansprüche des Gesetzgebers, der Gerichte und der Medien an die „Sauberkeit“ von Unternehmen.

Wo früher bestimmte Verhaltensweisen – beispielsweise, dass in Normierungskomitees nichts Wettbewerbswidriges geschieht – stillschweigend vorausgesetzt wurden, muss es heute niedergeschrieben und dokumentiert werden.

Legitimität: Stakholder machen Normen

Der „New Approach“, der in der Welt der Standardisierung für technische Normen gilt, lasse sich auch auf Compliance anwenden, erklärte Elisabeth Stampfl-Blaha: Demnach hat es keinen Sinn, dass sich der Gesetzgeber mit technischen Standards befasst. Das Gesetz gibt nur ein Ziel vor – etwa, dass ein Produkt sicher sein muss. Wie die Marktteilnehmer die Vorgabe umsetzen, bleibt ihnen überlassen. Die Norm dient als Verständigungsinstrument zwischen den Unternehmen.

Insofern bezeichnete Prof. Barfuß den Einwand als unverständlich, dass Standards mit dem Verfassungsrecht in Konflikt kommen sollten, weil nur der Gesetzgeber Gesetze erlassen dürfe. Barfuß: So, wie die Aussagen eines Sachverständigen in einem Prozess das widerspiegeln, was in einem bestimmten Bereich „üblich“ oder „state of the art“ ist, so spiegeln dies auch Normen wider. Voraussetzung für die Legitimität dieser Normen sei allerdings, dass sie auf einem breiten Konsens aller Stakeholder beruhen.

Um das sicherzustellen, gibt Austrian Standards klare Verhaltensregeln bei der Normungsarbeit vor: Alle Stakeholder müssen eingebunden werden, Standardisierungsvorschläge sind europa- bzw. weltweit bekanntzumachen, nationale Normen kommen nur bei Einstimmigkeit aller Stakeholder zustande, es gibt eine öffentliches Einspruchverfahren und einen Revisionsprozess. Würden partikuläre Interessen in eine Norm gegossen, wäre diese nicht ernstzunehmen, so Prof. Barfuß.

ISO 19600: Vieldiskutierte Guideline für CMS

Die auf der österreichischen ON-Regel 192050 aufsetzende „Guideline“ ISO 19600 kam laut den Vortragenden überraschend schnell zustande. Das dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Prozess auch Kontroversen auslöste, berichtete Frau Stampfl-Blaha: „Compliance ist ein Bereich, der stark polarisiert. Manche Länder sind vehement dafür, manche vehement dagegen.“ Vor allem aus Deutschland komme hier starker Gegenwind. Will man sich daher auf etwas einigen, dann ist es leichter, „Guidelines“ bzw. „Empfehlungen“ zu geben.

In Bezug auf die Überprüfbarkeit oder Zertifizierbarkeit macht es nach Auffassung von Zertifizierungsdirektor Jonas aber keinen Unterschied, ob ein Standard als Norm oder Empfehlung formuliert wird. Man könne schließlich auch überprüfen, ob Empfehlungen umgesetzt werden. Allerdings gebe es, um ein Zertifikat für ISO 19600 zu erlangen, kein „Rosinenpicken“, es seien alle Empfehlungen umzusetzen.

Erleichterungen durch gemeinsame Sichtweise

Das Ziel von Standards ist es, die Zusammenarbeit zwischen Geschäftspartnern zu erleichtern und die Transaktionskosten zu senken, sodass sich Unternehmen nicht gegenseitig ihre je eigenen Kodizes aufzwingen müssen.

Die Vortragenden zeigten sich zuversichtlich, dass sich der Compliance-Standard ähnlich etablieren wird, wie die Qualitätsmanagementnorm ISO 9001, die heute völlig unbestritten ist. Damit sollen auf lange Sicht mühsame Geschäftspartnerüberprüfungen auch im Compliance-Bereich durch ein weltweit einheitliches Verständnis obsolet gemacht werden.

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