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Hohe Kartellstrafe gegen bulgarischen Energieversorger verhängt

Die Europäische Kommission hat gegen die bulgarische BEH Group wegen Verwehrung des Zugangs zu wesentlicher Erdgasinfrastruktur in Bulgarien eine Geldbuße von 77 Mio. Euro verhängt.
Von Redaktion
17. Dezember 2018

Die Europäische Kommission hat gegen die Bulgarian Energy Holding (BEH), deren Gasversorgungstochter Bulgargaz und die Gasinfrastrukturtochter Bulgartransgaz (zusammen „BEH Group“) eine Geldbuße von 77.068.000 Euro verhängt, weil diese ihren Wettbewerbern unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften den Zugang zu wesentlicher Gasinfrastruktur in Bulgarien verwehrt haben.

Die vertikal integrierte BEH ist das etablierte staatseigene Energieunternehmen in Bulgarien, die BEH-Tochter Bulgartransgaz kontrolliert die Gasinfrastruktur in Bulgarien, und die BEH-Tochter Bulgargaz versorgt Kunden in Bulgarien mit Erdgas.

Marktbeherrschende Stellung

In ihrem Beschluss vom 17.12.2018 stellt die Kommission fest, dass die BEH Group sowohl auf den Gasinfrastrukturmärkten als auch auf den Gasversorgungsmärkten in Bulgarien eine beherrschende Stellung innehat.
Außerdem kommt die Kommission darin zu dem Ergebnis, dass die BEH und ihre Tochtergesellschaften ihre marktbeherrschenden Stellungen missbraucht haben, indem sie den Eintritt von Wettbewerbern in die bulgarischen Gasversorgungsmärkte durch Abschottung der in ihrem Eigentum stehenden und von ihr betriebenen Infrastruktur übermäßig beschränkten.

Ohne Zugang zu dieser unerlässlichen Infrastruktur hatten potenzielle Wettbewerber keine Möglichkeit, in die Großhandelsmärkte für die Gasversorgung in Bulgarien einzutreten. Dadurch wurde die Entstehung von jeglichem Wettbewerb verhindert, sodass Bulgargaz eine Quasi-Monopolstellung innehatte.

Vor diesem Hintergrund kam die Kommission zu dem Schluss, dass diese Praktiken der BEH als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gewertet werden müssen. Daher beschloss die Kommission, gegen das Unternehmen eine Geldbuße zu verhängen.

Ziel: größere Auswahl, günstigere Preise

Die Beseitigung der Zugangsschranken für Wettbewerber auf dem bulgarischen Gasgroßhandelsmarkt wird den Verbrauchern laut Kommission eine größere Auswahl an Gasversorgern und günstigeren Preise bringen.
Die kürzlich beschlossene Errichtung einer Gasverbindungsleitung zwischen Griechenland und Bulgarien, deren öffentliche Förderung die Kommission am 8. November 2018 genehmigt hat, und die Vereinbarung von Bulgarien, Rumänien, Ungarn und Österreich zur Zusammenarbeit im Energiebereich‚ dank der die bulgarischen Großhändler künftig auf zusätzliche Versorgungsquellen zurückgreifen können, würden dieser Entwicklung ebenfalls Vorschub leisten.

(Quelle: EU-Kommission)

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