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Handels-Eigenmarken: Irreführung durch Verwendung von Gütezeichen

Der Oberste Gerichtshof hat eine Klarstellung der Rechtslage in Bezug auf die Verwendung von Gütezeichen auf Handels-Eigenmarken vorgenommen. Mit einem Qualitätssiegel darf eine Handelskette nicht werben, wenn zwar der Produzent der Ware, nicht aber sie selbst die Lizenz dafür besitzt.
Von Redaktion
01. Oktober 2015

Ausgangslage

Billa Forellenfilet, © Rewe
Billa Forellenfilet

Eine Einzelhandelskette (Billa) bot in ihrem Eigenmarken-Sortiment geräucherte Forellenfilets an, bei denen sich auf der Verpackung u.a. der Hinweis fand: „IFS-zertifizierter österreichischer Familienbetrieb“ (IFS = International Featured Standard, vgl. Abbildung). Die Forellenfilets stammen aus italienischer Aquakultur, werden jedoch von einer österreichischen Firma geräuchert und verpackt. Dieses Unternehmen ist ein nach dem IFS zertifizierter Betrieb und IFS-Lizenznehmerin. Die Handelskette selbst ist nicht IFS-zertifiziert; sie ist und war nie Lizenznehmerin des IFS. Eine Genehmigung, die den Verweis auf die IFS-Zertifizierung erlaubt, liegt nicht vor.

Entscheidung des OGH

Der Oberste Gerichtshof kommt zum Schluss, dass die Beklagte gegen das Unlauterer-Wettbewerbs-Gesetz (UWG) verstoßen hat: Das Wettbewerbsrecht schützt vor Irreführung durch die Verwendung von unternehmens- oder produktbezogenen Auszeichnungen: Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder ähnliche Siegel, die aufgrund einer objektiven Prüfung vergeben werden und im Verkehr als Hinweis auf eine besondere Güte oder Qualität verstanden werden, dürfen (laut UWG Anh Z 2) nur mit Genehmigung der vergebenden Stelle verwendet werden. Diese Genehmigung kann zivilrechtlich ausgestaltet werden, etwa als Lizenz.

Die IFS-Zertifizierung entspricht rechtlich einem Gütezeichen, Qualitätszeichen oder Ähnlichem in diesem Sinn. Klassische Zeichen dieser Art sind nach einhelliger Ansicht Zertifikate, die aufgrund von Zertifizierungsverfahren vergeben werden, mit denen ein bestimmter Standard geprüft wird.

Verwendet eine Handelskette auf der Verpackung eines Produkts aus ihrer Eigenmarken-Linie den Hinweis „IFS-zertifizierter österreichischer Familienbetrieb“, ohne selbst die Genehmigung für einen Hinweis auf die IFS-Zertifizierung zu haben, verstößt dies folglich gegen UWG Anh Z 2.

Weblink

Entscheidung im Volltext (OGH 11. 8. 2015, 4 Ob 121/15w)

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion / KP)

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