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Gutachten: Digitale Entwicklung verantwortungsvoll gestalten

Die von der deutschen Bundesregierung eingesetzte Datenethikkommission (DEK) hat am 23. Oktober 2019 ein Gutachten zum Umgang mit Daten und algorithmischen Systemen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene veröffentlicht.
Von Redaktion
28. Oktober 2019

Zu den zentralen Handlungsempfehlungen der DEK gehören:

  • ein risikoadaptiertes Regulierungssystem für den Einsatz von algorithmischen Systemen mit nach Schädigungspotenzial abgestufter Regulierung

  • Aufbau bzw. Stärkung sektorenspezifischer Aufsichtsinstitutionen zur risikoadäquaten Kontrolle von algorithmischen Systemen

  • Schaffung eines bundesweiten „Kompetenzzentrums Algorithmische Systeme“

  • In Abhängigkeit des Schädigungspotenzials von algorithmischen Systemen gesetzliche Verankerung von Regelungsinstrumenten wie:

  • Ex-ante Zulassungsverfahren oder Vorabprüfungen durch Aufsichtsinstitutionen

  • Transparenzpflichten (Kennzeichnungspflichten, Informationspflichten, Offenlegungspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden)

  • Pflicht zur Protokollierung verwendeter Datensätze und von Software-Programmabläufen sowie zu Risikofolgenabschätzungen

  • Etablierung einer EU-Verordnung mit Grundanforderungen an die Zulässigkeit von algorithmischen Systemen

  • Spezifische rechtliche Vorgaben für persönlichkeitssensible Profilbildungen von Qualitätsanforderungen bis hin zu absoluten Grenzen

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht betont dazu: „Technologischer Fortschritt ist kein Wert an sich. Mir liegt daher viel daran, dass wir gemeinsam eine wertebasierte, menschenzentrierte und gemeinwohlorientierte digitale Zukunft gestalten, die niemanden zurücklässt und der die Menschen vertrauen können. Für mich als Justiz- und Verbraucherschutzministerin ist klar: Ethik und Recht stehen zueinander nicht im Verhältnis eines Entweder-Oder, sondern bedingen sich gegenseitig und bedürfen einander. Ich bin daher froh, dass die Datenethikkommission heute sowohl ethische Leitlinien als auch konkrete rechtliche Handlungsempfehlungen vorlegt. Denn Ethik kann kein Ersatz für Recht sein. Wir werden die Empfehlungen der Datenethikkommission nun im Detail auswerten und bei unserem politischen Handeln berücksichtigen.“

Hintergrund

Die Datenethikkommission hat im September 2018 von der Bundesregierung den Auftrag erhalten, sich mit Fragen zum Umgang mit Daten, Algorithmen und Künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen und hierzu binnen eines Jahres ethische Leitlinien und rechtliche Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

Die Datenethikkommission besteht aus 16 Mitgliedern aus den Bereichen Technik, Ethik und Recht.

(Quelle: BMI)

Autoren

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