Facebook: Datenschützer halten Plugins für rechtswidrig
22. August 2011
Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse sei das ULD zu dem Ergebnis gekommen, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen, heißt es in einer Mitteilung.
Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolge eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sogenannte Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der müsse davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt werde, warnt das ULD.
Personifizierte Profilbildung
Weiter heißt es im Wortlaut: „Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.“
Bußgelder bis 50.000 Euro
Aus diesen Gründen fordert das Landeszentrum alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einzustellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolge dies nicht bis Ende September 2011, werde das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen, die auch Bußgelder in der Höhe von bis zu 50.000 Euro inkludieren könnten.
Laut Thilo Weichert, Leiter des ULD, sei dieser Appell nur der Anfang einer „weitergehenden datenschutzrechtlichen Analyse von Facebook-Anwendungen“.
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