Deutschland: Wachsendes Interesse an Datenschutz
27. Januar 2011
Wurden im Jahr 2005 noch 2.449 Anfragen gestellt, waren es 2010 nach Angaben des deutschen Datenschutzbeauftragten schon 6.087. Insgesamt wandten sich in diesem Zeitraum rund 24.000 Bürgerinnen und Bürger schriftlich an den BfDI. Hinzu kommen jährlich rund 7.000 Anrufe. Dies ergab eine dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar vorgelegte interne Statistik.
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Peter Schaar: "Die steigenden Zahlen belegen das zunehmende Interesse der Bürgerinnen und Bürger, was mit Ihren Daten passiert – sei es bei privaten oder öffentlichen Stellen. Ich finde es gut, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von den Menschen auch eingefordert wird. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen sie dabei im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten."
In Deutschland kann sich jedermann an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn er der Auffassung ist, dass beim Umgang mit personenbezogenen Daten sein Persönlichkeitsrecht nicht hinreichend beachtet wurde. Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wirkt der BfDI bei Gesetzgebungsverfahren durch Empfehlungen, Gutachten und Berichte mit. Schließlich setzt sich der Bundesbeauftragte in nationalen, europäischen und internationalen Gremien, Konferenzen und Arbeitskreisen für Verbesserungen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit ein.
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