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Gesetzesentwurf gegen Lohndumping beschlossen

Eine Gesetzesvorlage der Regierung sieht strengere Kontrollen und Sanktionen im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping vor. Unternehmen sollen von unnötigen bürokratischen Lasten befreit werden.
Von Redaktion
07. November 2014

Im Vorfeld der Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für acht ost- und südosteuropäische EU-Staaten im Mai 2011 hat das Parlament ein Maßnahmenbündel zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping verabschiedet, um gesetzeskonform agierende Betriebe vor unlauterer Konkurrenz durch Billigstarbeiter zu schützen.

In der Praxis haben sich allerdings einige Schlupflöcher gezeigt. Diese sollen nun mit dem Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014) geschlossen werden. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat gestern grünes Licht für den von Sozialminister Rudolf Hundstorfer vorgelegten Gesetzentwurf gegeben.

Er sieht unter anderem vor, die Lohnkontrolle auf alle Entgeltbestandteile auszudehnen und die Nichtvorlage von Unterlagen schärfer zu sanktionieren. Auch der bürokratische Aufwand von Unternehmen soll reduziert werden. Weiter wird das Arbeitszeitgesetz an eine neue EU-Verordnung über den Einsatz von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr angepasst.

Die wichtigsten Änderungen im Detail:

Schärfere Kontrollen und Sanktionen sollen Lohndumping verhindern

Die zuständigen Behörden erhalten die Befugnis, nicht nur die ordnungsgemäße Bezahlung des Grundlohns (Stundenlohn plus Überstunden), sondern sämtlicher den Arbeitnehmern zustehenden Entgelte zu kontrollieren. Zudem wird der Strafrahmen für die Nichtbereithaltung von Lohnunterlagen an jenen für Lohndumping angeglichen. Es wird klargestellt, dass die Strafe nicht pauschal, sondern pro Arbeitnehmer zu bezahlen ist. Auch die Nichtübermittlung von Entsendemeldungen wird schärfer sanktioniert.

Das Kompetenzzentrum gegen Lohn- und Sozialdumping (LSDB) erhält die Aufgabe, betroffene Arbeitnehmer über verhängte Strafbescheide wegen Lohndumping zu informieren. Besteht der begründete Verdacht einer Verwaltungsübertretung, ist es künftig außerdem einfacher, eine Sicherheitsleistung vorzuschreiben bzw. einen Zahlungsstopp zu verhängen. Das sogenannte „Montageprivileg“ für die Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Anlagen wird auf klassische Anlagen eingeschränkt, einzelne Maschinen sind nicht mehr umfasst.

Ergänzt werden die verschärften Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz durch Änderungen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz. Auch hier kommt es zur Anpassung von Strafbestimmungen und zu einer Klarstellung des Entsendebegriffs.

Deregulierung soll Unternehmen erhebliche Kosteneinsparungen bringen

Von der Lockerung der Aufzeichnungspflichten sind Arbeitsaufzeichnungen für Teleheimarbeit, Ruhepausen-Aufzeichnungen sowie Arbeitsaufzeichnungen bei fixer Arbeitseinteilung betroffen. Zudem wird im Sinne der von der Regierung angestrebten Deregulierungsoffensive die Zahl der verpflichtenden Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses auf eine pro Jahr reduziert und klargestellt, dass die Funktion einer Sicherheitsvertrauensperson mit der Funktion einer Präventivfachkraft vereinbar ist. Die Vorschreibung von Brandschutzgruppen nach den Arbeitnehmerschutzvorschriften entfällt. Das Sozialministerium hat errechnet, dass die vorgesehene Reduzierung des bürokratischen Aufwands den Unternehmen Einsparungen von insgesamt rund 37 Mio. Euro im Jahr bringt.

In Zusammenhang mit dem Wegfall von Arbeitsaufzeichnungspflichten ist auch eine Änderung des Arbeitsruhegesetzes erforderlich – in einem von SPÖ und ÖVP eigens eingebrachten Gesetzesantrag wird festgehalten, dass Störungen der Wochenendruhe, Wochenruhe, Feiertagsruhe und Ersatzruhe jedenfalls aufzuzeichnen sind.

Grundsätzlich begrüßten alle Fraktionen den forcierten Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping. Sowohl die FPÖ als auch die Grünen halten die gesetzten Maßnahmen allerdings für nicht ausreichend, auch die NEOS übten in Detailbereichen Kritik.

(Quelle: PK / KP)

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