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Geldwäsche: EU-Parlament fordert Task Force für Bitcoin & Co.

Das EU-Parlament fordert von der EU-Kommission die Einrichtung einer Task Force, um virtuelle Währungen zu überwachen. Dies soll verhindern, dass Bitcoin und Co. zur Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder zum Steuerbetrug verwendet werden.
Von Redaktion
06. Juni 2016

In dem Entschließungsentwurf des Berichterstatters Jakob Von Weizsäcker (S&D, DE) verlangen die Abgeordneten die Einrichtung einer Task Force, die technisches und regulatorisches Fachwissen über virtuelle Währungen und die dazugehörige Technologie sammeln und Empfehlungen zu einer möglichen Regulierung vorlegen soll. „Präventive und strenge Vorschriften, die das Wachstum hemmen würden, können und sollten vermieden werden“, heben die Abgeordneten jedoch in dem Text hervor, in dem auch steht, dass virtuelle Währungen einen „positiven Beitrag zum Wohlergehen der Bürger und zur wirtschaftlichen Entwicklung“ leisten.

„Um die Innovation nicht zu bremsen, setzen wir uns für eine vorbeugende Kontrolle ein, und weniger für vorgezogene Regelungen. IT-Innovationen können sich jedoch rapide verbreiten und systemrelevant werden. Deshalb soll die Kommission mit einer Task Force überwachen, wie sich diese Technologie entwickelt, und rechtzeitige Vorschläge für eine mögliche Regierung – wenn notwendig – machen“, so der Berichterstatter Jakob Von Weizsäcker.

Die Kommission berät zurzeit über Vorschläge zur Einbeziehung von Plattformen zum Tausch von virtuellen Währungen in die Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLD), die bald überarbeitet werden soll. Diese Vorschläge schließen eine Maßnahme ein, die die Plattformen verpflichten würde, eine Sorgfaltsprüfung vorzunehmen, wenn Kunden virtuelle Währungen gegen echte eintauschen. So soll der mit solchen Plattformen verbundenen Anonymität ein Ende bereitet werden. Regulierungsbehörden befürchten Risiken wie zum Beispiel der Missbrauch bestimmter Anwendungen für kriminelle Handlungen, darunter Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Die Entschließung wurde mit 542 Stimmen angenommen, bei 51 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen.

(Quelle: EU-Parlament)

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