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EU verstärkt Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung

Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan vorgestellt, um die EU-Vorschriften gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser durchzusetzen, zu überwachen und zu koordinieren. In den nächsten 12 Monaten sollen etwaige Schlupflöcher geschlossen und Schwachstellen beseitigt werden.
Von Redaktion
08. Mai 2020

Der Aktionsplan beruht auf sechs Säulen:

  1. Wirksame Anwendung der EU-Vorschriften: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wird ermutigt, ihre neuen Befugnisse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung voll auszuschöpfen.

  2. Ein einheitliches EU-Regelwerk: Die aktuellen EU-Vorschriften werden von den Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Weise angewandt, was Schlupflöcher zulässt. Um dagegen vorzugehen, wird die Kommission im ersten Quartal 2021 ein stärker harmonisiertes Regelwerk vorschlagen.

  3. Aufsicht auf EU-Ebene: Derzeit ist es Sache der Mitgliedstaaten, über die Anwendung der einschlägigen EU-Vorschriften zu wachen, was Unterschiede bei der Aufsicht zur Folge haben kann. Im ersten Quartal 2021 wird die Kommission die Einrichtung einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht vorschlagen.

  4. Ein Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für die zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten: Im ersten Quartal 2021 wird die Kommission die Einrichtung eines EU-Mechanismus vorschlagen, der bei der Koordinierung und Unterstützung der zentralen Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen in den Mitgliedstaaten hilft.

  5. Durchsetzung strafrechtlicher Bestimmungen und Informationsaustausch auf EU-Ebene: Auch der Privatsektor kann den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützen. Die Kommission wird Leitlinien zur Rolle öffentlich-privater Partnerschaften herausgeben, um den Datenaustausch zu klären und zu verbessern.

  6. Die globale Rolle der EU: Die EU wirkt innerhalb der FATF und weltweit aktiv daran mit, internationale Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu prägen. Sie will ihre Anstrengungen noch verstärken, um in diesem Bereich geschlossen als globaler Akteur aufzutreten. Anpassen muss die EU insbesondere ihren Ansatz für den Umgang mit Drittländern, deren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen und somit eine Bedrohung für unseren Binnenmarkt darstellen. Die neue Methodik, die zusammen mit dem Aktionsplan vorgestellt wurde, gibt der EU die dafür nötigen Instrumente an die Hand. Bis die überarbeitete Methodik angewandt wird, sorgt die heutige aktualisierte EU-Liste für eine bessere Übereinstimmung mit der jüngsten Liste der FATF (Financial Action Task Force).

Aktualisierte Liste

Nach der Geldwäscherichtlinie (AMLD) ist die Kommission rechtlich verpflichtet, Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln, deren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen. Da die vorgenannte verfeinerte Methodik noch nicht angewandt wird, hat die Kommission ihre Liste aktualisiert, um den Entwicklungen auf internationaler Ebene seit 2018 Rechnung zu tragen.

In die Liste aufgenommen wurden folgende Länder: Bahamas, Barbados, Botsuana, Ghana, Jamaika, Kambodscha, Mauritius, Mongolei, Myanmar, Nicaragua, Panama und Simbabwe.

Von der Liste gestrichen wurden: Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Demokratische Volksrepublik Laos, Guyana, Sri Lanka und Tunesien.

Europäisches Parlament und Rat müssen die Liste innerhalb einer Frist von einem Monat (die einmal um einen weiteren Monat verlängert werden kann) billigen. Angesichts der Coronakrise wurde der Geltungsbeginn der heutigen Verordnung, die die Liste der Drittländer enthält, – und damit auch die Anwendung der neuen Schutzmaßnahmen – auf den 1. Oktober 2020 verschoben. Damit ist sichergestellt, dass alle Interessenträger Zeit haben, sich darauf einzustellen. Die Streichungen von Ländern wird ungeachtet der Coronakrise jedoch schon 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam.

Damit eine inklusive Debatte über die Entwicklung der entsprechenden Politikmaßnahmen stattfinden kann, hat die Kommission den Aktionsplan zur öffentlichen Konsultation gestellt. Behörden, Interessenträger sowie Bürger haben bis zum 29. Juli Zeit, Beiträge einzureichen.

(Quelle: EU-Kommission)

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