Fusionskontrolle: Santander darf Banco Popular übernehmen
08. August 2017
Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
Die Banco Santander und die Banco Popular sind Universalbanken, die Bankdienstleistungen für Privat-, Firmen- und Großkunden sowie Investmentbanking- und Versicherungsdienstleistungen in Spanien und Portugal anbieten. Die Kommission hat die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Märkte für das Privat- und Firmenkundengeschäft, für Leasing, Factoring und für die Bereitstellung von ATM-Diensten auf den portugiesischen und spanischen nationalen und regionalen Märkten geprüft.
Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Die gemeinsamen Marktanteile der beteiligten Unternehmen sind im Allgemeinen gering (unter 25 %), und auf allen betroffenen Märkten werden auch nach dem Zusammenschluss noch starke Wettbewerber präsent sein.
Der heutige Beschluss ist der letzte Schritt des Genehmigungsverfahrens der Kommission in diesem Fall. Zuvor hatte die Kommission am 7. Juni 2017 das auf einem Vorschlag des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) basierende Abwicklungskonzept für die Banco Popular nach den EU-Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von Banken genehmigt.
(Quelle: EU-Kommission)
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