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Für Importeure von Konfliktmineralien kommt obligate Sorgfaltspflicht

Das EU-Parlament hat eine Verordnung gebilligt, die eine Finanzierung von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen durch Mineralienhandel verhindern soll.
Von Redaktion
21. März 2017

Das am 16. 3. 2017 von den EU-Parlamentariern gebilligte Gesetz zu sogenannten „Konfliktmineralien“ soll selbst die kleinsten Importeure zu Sorgfaltsprüfungen ihrer Lieferanten verpflichten. Große Hersteller müssen außerdem offenlegen, wie sie sicherstellen wollen, dass die neuen Vorschriften schon an der Quelle eingehalten werden.

Parlament setzt verpflichtende Kontrollen für Importeure durch

In dem Gesetzestext konnten die Abgeordneten gegenüber den Mitgliedstaaten durchsetzen, dass die Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Einklang mit den OECD-Leitlinien für die meisten Importeure von Zinn, Tantal und Wolfram, deren Erzen sowie für Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten verpflichtend wird. Die Kommission und der Rat hatten zunächst nur freiwillige Kontrollen vorgeschlagen.

Die Behörden in den EU-Mitgliedstaaten werden dafür verantwortlich sein, die Einhaltung der Sorgfaltspflicht durch die Unternehmen sicherzustellen. Recycelte Materialien und Importeure geringer Mengen wie Zahnärzte oder Schmuckhersteller (5 Prozent der Importe) werden von den Regeln ausgenommen, um unverhältnismäßige bürokratische Hürden zu vermeiden.

EU-Hersteller und Anbieter müssen ihre Beschaffungspraxis offenlegen

In den Verhandlungen hat das Parlament zudem eine Verpflichtung erwirkt, der zufolge große EU-Unternehmen (mit über 500 Mitarbeitern), die Zinn, Tantal, Wolfram und Gold zur Verwendung in ihren Produkten kaufen, aufgefordert werden, ihre Beschaffungspraxis offen zu legen. Sie können sich dann außerdem in ein EU-Register aufnehmen lassen.

Die Verordnung sieht vor, dass bestehende Kontrollsysteme der Branche verwendet werden, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Das Parlament hat jedoch sichergestellt, dass diese Systeme regelmäßig überprüft werden, um hohe Standards zu gewährleisten, die mit den OECD-Richtlinien übereinstimmen.

Überprüfungsklausel

Die EU-Kommission muss die Wirksamkeit des neuen Gesetzes regelmäßig überprüfen, sowohl was seine Auswirkungen vor Ort als auch die Einhaltung der Verordnung durch die EU-Unternehmen betrifft. Sollte sich die Anwendung der verbindlichen Sorgfaltspflicht durch die Unternehmen als unzureichend herausstellen, kann die EU-Kommission weitere Pflichtmaßnahmen vorschlagen.

Die nächsten Schritte

Sobald Parlament und Rat die Vereinbarung gebilligt haben, wird der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Sorgfaltspflicht gilt ab dem 21. Januar 2021. So sollen die Mitgliedstaaten genug Zeit bekommen, die zuständigen Behörden zu benennen, und die Importeure, um sich mit ihren neuen Verpflichtungen vertraut zu machen.

(Quelle: EU-Parlament)

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