Frankfurt-New York: EU nimmt Airlines in die Pflicht
24. Mai 2013
Durch das Joint Venture mit Einnahmenteilung wurde der Wettbewerb zwischen den drei Fluglinien („Parteien“) in Bezug auf Preis und Kapazitäten ausgeschaltet. Die Kommission hatte Bedenken, dass dies auf der Strecke Frankfurt-New York zu höheren Preisen für Premium-Passagiere geführt haben könnte. Angesichts der erheblichen Markteintritts- und Expansionsschranken wären weder neue Wettbewerber noch die bereits vorhandenen Wettbewerber in der Lage gewesen, gegen die Marktmacht der Parteien anzukommen.
Die Parteien argumentierten, dass ihre Zusammenarbeit sowohl auf der Strecke Frankfurt-New York als auch auf anderen verbundenen Strecken (z. B. Prag-Frankfurt-New York oder Frankfurt-New York-Seattle) Effizienzgewinne für Passagiere mit Anschlussflügen bewirke. Die Prüfung der Kommission ergab jedoch, dass die erzielten Effizienzgewinne weniger schwer ins Gewicht fallen würden als die negativen Auswirkungen der Zusammenarbeit auf der Strecke Frankfurt-New York.
Daher haben die Parteien Verpflichtungen angeboten, die den Eintritt neuer Wettbewerber auf der Strecke Frankfurt-New York erleichtern. Da die Haupteintrittsschranke nach wie vor die Zeitnischenknappheit an Flughäfen ist, boten sie an, am Flughafen Frankfurt und/oder New York Zeitnischen für Landungen und Abflüge bereitzustellen. Ferner boten sie den Abschluss von Vereinbarungen an, in deren Rahmen Wettbewerber Tickets für die Flüge der Parteien anbieten (und somit ihren Frequenznachteil verringern) können und einen besseren Zugang zum Anschlussverkehr der Parteien erhalten. Schließlich verpflichteten sich die drei Star-Alliance-Mitglieder dazu, Daten zu ihrer Zusammenarbeit zu übermitteln, mit deren Hilfe leichter bewertet werden kann, wie sich die Allianz im Laufe der Zeit auf die Märkte auswirkt.
Ein unabhängiger Treuhänder wird die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch die Parteien überwachen.
Hintergrund
Im Juli 2010 nahm die Kommission Verpflichtungsangebote mehrerer Mitglieder der Oneworld-Allianz an und erklärte sie für rechtsverbindlich, um Wettbewerb auf dem transatlantischen Passagierluftverkehrsmarkt zu gewährleisten. Zurzeit untersucht die Kommission auch das transatlantische Joint Venture zwischen bestimmten Mitgliedern der SkyTeam-Allianz.
Quelle: EU-Kommission
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