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Finanztransaktionssteuer: Der Finanzsektor wird zur Kasse gebeten

Die EU-Kommission hat heute, 28. September, ihren Vorschlag für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgestellt.
Von Redaktion
28. September 2011

Die Steuer würde auf alle zwischen Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der Europäischen Union ansässig ist. Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 % besteuert werden. Dadurch wären jährliche Einnahmen von etwa 57 Milliarden EUR möglich. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Die Kommission nennt zwei Gründe für die geplante Einführung einer neuen Steuer auf Finanztransaktionen:

  • Erstens soll sichergestellt werden, dass der Finanzsektor in Zeiten der Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einen angemessenen Beitrag leistet. Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil an der Entstehung der Wirtschaftskrise, während die Regierungen und damit die Bürger Europas die Kosten für die massiven durch Steuergelder finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor getragen haben. Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen Sektoren gegenwärtig zu gering besteuert. Der Vorschlag würde zu erheblichen zusätzlichen Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor führen, die den öffentlichen Kassen zufließen sollen.

  • Zweitens würde ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene zur Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen. Gegenwärtig wenden zehn Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer an. Durch den Vorschlag würden neue Mindeststeuersätze eingeführt und die unterschiedlichen in der EU bereits bestehenden Finanztransaktionssteuern harmonisiert. Dies wird zur Verringerung von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt beitragen, von riskanten Handelsgeschäften abhalten und die regulatorischen Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Krisen ergänzen. Die Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene würde die Position der EU in der Debatte über gemeinsame Regeln zur Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer, insbesondere im Rahmen der G20, stärken.

Die Einnahmen durch die Steuer würden zwischen der EU und den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden. Ein Teil der Steuer würde als EU-Eigenmittelquelle genutzt werden, durch die die nationalen Beiträge teilweise verringert werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich zu einer Erhöhung des Einnahmeteils entscheiden, indem sie Finanztransaktionen mit einem höheren Steuersatz belegen.

Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Mit diesem Vorschlag wird die Europäischen Union zum Wegbereiter für die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer. Unser Vorschlag ist wohl durchdacht und praktikabel. Ich bin mir sicher, dass diese Steuer die Erwartungen der EU-Bürger im Hinblick auf einen angemessenen Beitrag des Finanzsektors erfüllt. Zudem bin ich zuversichtlich, dass unsere Partner in der G20 einsehen werden, dass es in ihrem Interesse liegt, uns auf diesem Weg zu folgen.“

(Quelle: EU-Kommission)

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