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Fahrkartenverkauf: Bundeskartellamt startet Verfahren gegen Deutsche Bahn

Das Bundeskartellamt hat gegen die Deutsche Bahn ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Vertrieb von Fahrkarten für den Schienenpersonenverkehr eingeleitet.
Von Redaktion
30. Januar 2014

Nach Angaben des Bundeskartellamtes beklagen Wettbewerber, dass sie einen eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn haben.

Die Behörde will nun unter anderem der Frage nachgehen, „warum Wettbewerber der Deutschen Bahn ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen können“, so Andreas Mundt, Präsident des Amtes. Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornimmt, komme auf den Prüfstand.

Im Fokus: Vertriebskanäle und Provisionen

Das Bundeskartellamt wird nach eigenen Angaben untersuchen, inwieweit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt sind. Außerdem soll geklärt werden, ob die Deutsche Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbraucht, Wettbewerber darüber hinaus auch zur Nutzung der Vertriebsleistungen der Deutschen Bahn zu verpflichten.

In einem ersten Schritt wird das Bundeskartellamt umfangreiche Auskunftsbeschlüsse an die Deutsche Bahn, mehrere Wettbewerber im Schienenpersonennah- und Schienenpersonenfernverkehr sowie den Tarifverband Bundeseigener und Nicht-Bundeseigener Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) richten.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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