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Bahnstrom-Monopol: Brüsseler Wettbewerbshüter ermitteln gegen Deutsche Bahn

Die Europäische Kommission hat ein Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn und mehrere ihrer Tochtergesellschaften eingeleitet. Die Wettbewerbshüter wollen überprüfen, ob es bei der Preisgestaltung für Bahnstrom zu Verstößen gegen das EU-Kartellrecht gekommen ist.
Von Redaktion
14. Juni 2012

Die EU-Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren gegen die Deutsche Bahn bzw. Bahn-Tochterunternehmen eingeleitet. Es soll untersucht werden, ob sich die Unternehmen an einem wettbewerbswidrigen Preissystem für Bahnstrom beteiligt haben, was gegen das EU-Kartellrecht verstoßen würde.

Auf dem deutschen Markt ist die Bahn-Tochter DB Energie der einzige Anbieter von sogenanntem „Bahnstrom“, der zum Antrieb der Loks verwendet wird. Die Stromversorgung für den elektrischen Zugbetrieb erfolgt in Deutschland zu einer Frequenz, die sich von der Frequenz des allgemeinen Stromversorgungsnetzes unterscheidet.

Die Kommission wird insbesondere prüfen, ob die Rabatte für Bahnstrom, die die DB Energie derzeit Bahngesellschaften in Deutschland gewährt, möglicherweise dazu führen, dass Wettbewerber der DB höhere Preise zahlen müssen und ihnen dadurch ein Wettbewerbsnachteil auf dem Markt für den Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr entsteht. Ein solches Verhalten würde, wenn nachgewiesen, eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung darstellen.

Die Kommission führte bereits im letzten Jahr, nach Eingang von Beschwerden, Nachprüfungen in den Geschäftsräumen der Deutschen Bahn durch.

Hintergrund – EU-Kartellverfahren

Die Tatsache, dass die Kommission ein Verfahren einleitet, greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor, sondern bedeutet nur, dass sie diesen Fall vorrangig behandeln wird.

Für den Abschluss der Ermittlungen im Falle wettbewerbswidrigen Verhaltens gibt es keine verbindliche Frist.
Die Dauer einer kartellrechtlichen Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falls, der Bereitschaft des betroffenen Unternehmens zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Rechte auf Verteidigung.

(PM, kp)

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Redaktion

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