FMA wird Abwicklungsbehörde für marode Banken
14. Dezember 2014
Das mit den Stimmen der Regierungsparteien und des Teams Stronach am Donnerstag letzter Woche im Nationalrat beschlossene Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz komplettiert die bereits bestehenden Bestimmungen zur Sanierung und Restrukturierung der Banken und gibt der Finanzmarktsaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde weitreichende Befugnisse – so etwa verpflichtende Sanierungs- und Abwicklungsplanung – an die Hand, wobei auch Instrumente wie Gläubigerbeteiligung und Unternehmensveräußerung ins Auge gefasst werden.
Ziel des Gesetzes ist es, dass die Banken in Zukunft ihre Probleme möglichst ohne Heranziehung der Steuerzahler und des Staates selbst lösen.
Finanzminister Hans Jörg Schelling sieht in dem Gesetz einen entscheidenden Durchbruch zur Vervollständigung der Bankenunion. Es werde ein geordnetes Verfahren für die Abwicklung von Banken ermöglicht. Er verteidigte die Regelung, wonach die FMA auch zur Abwicklungsbehörde gemacht wird und argumentierte, es sei nicht zweckmäßig, eine eigene Behörde für einen Fall zu schaffen, von dem man hoffe, dass er nicht eintrete. Man habe Vorkehrungen getroffen, um Interessenskonflikte der FMA auszuschließen. Die Frage der Gläubigerbeteiligung ist nun klar geregelt, stellte Schelling fest.
Ausnahmen für Sparvereine von den Geldwäschebestimmungen
Ein gemeinsam mit dem Bankensanierungsgesetz angenommener Abänderungsantrag nimmt Sparvereine von den Geldwäschebestimmungen aus, und zwar bis zu einer Einlagenobergrenze von 1.500 Euro.
(Quelle: Parlamentskorrespondenz)
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