FMA verschärft Richtlinien zu Fremdwährungskrediten
07. Januar 2013
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mit der Veröffentlichung der Neufassung ihrer Mindeststandards „zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern“ (FMA-FXTT-MS) ihre Richtlinien zum Umgang mit Fremdwährungskrediten (FX-Krediten) in Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) verschärft.
Insbesondere wurden die Empfehlungen des European Systemic Risk Board (ESRB) zu den Fremdwährungsfinanzierungen sowie die bisherigen Erfahrungen in der Auslegung der Mindeststandards berücksichtigt. So werden die Informationspflichten von Verbrauchern auf alle Kreditnehmer, also auch Unternehmer, erweitert.
Weiters wird definiert, wann ein Währungswechsel oder eine Prolongation als Neuvergabe eines FX-Kredits zu bewerten sind. In einem eigenen Kapitel werden auch die Preisgestaltung von Risikoaufschlägen und die interne Kapitalallokation im Rahmen der bankaufsichtlichen Bestimmungen erläutert. Zudem wird klargestellt, dass nationale Regelungen zu FX-Krediten in anderen Staaten nicht durch grenzüberschreitende FX-Kreditgewährung umgangen werden dürfen.
Diese Mindeststandards ersetzen mit 2. Jänner 2013 die FMA-FX-MS und die FMA-TT-MS vom 16. Oktober 2003 sowie die FMA-FXTT-EMS vom 22. März 2010.
Seit die FMA im Herbst 2008 einen Vergabestopp für Fremdwährungskredite verhängt hat, ist das aushaftende Volumen dieser Kredite laut FMA wechselkursbereinigt um 13,9 Milliarden Euro gesunken. FMA-Vorstand Helmut Ettl dazu: „Die Maßnahmen, die die FMA in Folge der globalen Finanzkrise zur Begrenzung des Risikos von Fremdwährungskrediten für die Verbraucher und die Banken gesetzt hat, greifen. Wäre es nicht gelungen, den Marktanteil der Fremdwährungskredite einzudämmen, würde allein der Wechselkurseffekt eine zusätzliche Belastung von sechs bis sieben Milliarden Euro bedeuten.“
(Quelle: FMA)
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