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FMA veröffentlicht Rundschreiben zur Emittenten-Compliance

In einem heute veröffentlichten Rundschreiben erläutert die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA, wie bei einem Emittenten die Compliance-Organisation gesetzeskonform und zielgerichtet umzusetzen ist.
Von Redaktion
06. Februar 2012

Die Veröffentlichung des „Rundschreiben zu den Compliance-Regelungen gemäß Börsegesetz 1989 und ECV 2007“ begründet die FMA damit, dass im Zuge von Vor-Ort-Prüfungen bei Emittenten zum Teil „gravierende Mängel in der Compliance-Organisation“ festgestellt worden seien.

Neu: „Compliance-relevante Information“

Zusätzlich wird mit einer Novelle der „Emittenten-Compliance-Verordnung 2007“ (ECV 2007) der Begriff der „compliance-relevanten Information“ neu eingeführt (siehe News vom 1. Februar 2012). Dieser umfasst neben Insider-Informationen auch sonstige „vertrauliche kurssensible Informationen“, selbst wenn noch nicht alle Eigenschaften der Insiderinformation erfüllt sind. Dadurch soll nach dem Willen der FMA sichergestellt werden, dass nicht öffentliche unternehmensinterne Vorgänge mit potenzieller Kursrelevanz in einer Frühphase in die Compliance-Organisation des Emittenten einbezogen werden.

Rundschreiben: Praxisbezogene Informationen

Das Rundschreiben erläutert, wie eine unternehmensinterne Compliance-Richtlinie zu gestalten ist, wie die Compliance-Organisation aufzubauen ist und welche Rechte und Pflichten sowie welche Stellung im Unternehmen dem in den meisten Fällen gesetzlich verpflichtend einzurichtenden Compliance Officer zukommen. Es wird detailliert erläutert, wann und wie Vertraulichkeitsbereiche einzurichten sind und wie bei der Weitergabe compliance-relevanter Informationen vorzugehen ist.

Ausführlich wird auch dargestellt, wie eine Vertraulichkeitserklärung zu verfassen ist, damit diese ordnungsgemäß und gesetzeskonform ist. Darüber hinaus wird erklärt, in welchen Fällen Sperrfristen und Handelsverbote zu verhängen sind und unter welchen Bedingungen Ausnahmen davon genehmigt werden können. Schließlich wird noch dargestellt, welche Compliance-Schulungen bei Emittenten durchzuführen sind.

Download

Volltext des Rundschreibens zum Download:

(Download)

(PM FMA, kp)

Autoren

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Redaktion

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