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Sparpaket: Geldstrafen für Finanzdelikte verdoppeln sich ab Mai

Die Bußgelder für Finanzdelikte wie Geldwäsche oder Marktmanipulation werden verdoppelt.
Von Redaktion
29. März 2012

Mit der Annahme des Sparpakets Mittwochabend im Nationalrat wurden auch die erhöhten Strafen für Finanzdelikte beschlossen, die ab 1. Mai 2012 gelten.

So erhöht sich die Strafe für das Betreiben von Finanzgeschäften ohne die notwendigen Konzessionen (unerlaubter Geschäftsbetrieb) auf bis zu 100.000 Euro (bisher maximal 50.000 Euro).

Die Höchststrafe für Übertretungen des Geldwäschegesetzes sowie die Ahndung des Tatbestandes der Marktmanipulation nach Börsegesetz liegt dann bei 150.000 Euro statt bisher 75.000 Euro.

Weiter betroffen sind die folgenden Gesetze:

  • das Bankwesengesetz (BWG),

  • das Bausparkassengesetz (BSpG),

  • das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG),

  • das E-Geldgesetz (E-GeldG),

  • das Finanzkonglomerategesetz (FKG),

  • das Börsegesetz (BörseG),

  • das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011),

  • das Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG),

  • das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007),

  • das Pensionskassengesetz (PKG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG),

  • das Betriebliche Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) und

  • das Ratingagenturenvollzugsgesetz (RAVG).

Auch die Strafhöhen dieser Aufsichtsgesetze werden pauschal verdoppelt.

Insgesamt 1,3 Millionen Euro Strafen 2011

2011 wurden von der Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA 224 Straferkenntnisse per Bescheid erlassen, wobei das durchschnittliche Strafausmaß 4.500 und die Höchststrafe 36.000 Euro ausmachte. Insgesamt betrug die Höhe der Verwaltungsstrafen 2011 1,3 Millionen Euro.

Die Behörde befürwortet die Erhöhung der Bußgelder, da „gerade im Finanzbereich“ Strafen wehtun müssten, um die erforderliche „Disziplinierung und Abschreckung“ zu erreichen, wie FMA-Vorstand Helmut Ettl in einer Aussendung kommentierte.

Europäische Vereinheitlichung

Erforderlich ist nach Auffassung der FMA auch eine Anhebung und Vereinheitlichung der Sanktionen auf Europaebene, um die Gefahr der „Aufsichts- und Sanktionsarbitrage“ hintanzuhalten. Es dürfe in Europa keine Anreize geben, in Märkte auszuweichen, weil dort Regulierung, Aufsicht und Sanktionen nicht so streng sind wie auf anderen Märkten.

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