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US-Börsenaufsicht für mehr Transparenz bei Managergehältern

Ein Gesetzesvorschlag der US-Börsenaufsicht SEC zielt darauf ab, Vorstandsvergütung und Renditeentwicklung börsenotierter Unternehmen für Shareholder transparenter zu machen.
Von Redaktion
04. Mai 2015

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) hat neue Regeln vorgeschlagen, die von Unternehmen eine Offenlegung der Beziehung zwischen der Bezahlung der Führungskräfte und der finanziellen Performance des Unternehmens verlangen.

Die neuen Bestimmungen sollen als Vorschriften in den Dodd-Frank-Act aufgenommen werden. Sie würden mehr Transparenz bringen und mehr Informationen für die Shareholder in Zusammenhang mit der Berufung des Top-Managements und dessen Vergütung bedeuten, heißt es in einer Aussendung der SEC.

„Die vorgeschlagenen Regeln würden Shareholdern einen neuen Maßstab zur Beurteilung der Management-Vergütungen im Verhältnis zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens an die Hand geben“, sagt dazu SEC-Vorsitzende Mary Jo White. „Der Gesetzesvorschlag würde eine erweiterte, über verschiedene Unternehmen hinweg vergleichbare Offenlegung der Zahlen bedeuten.“

Der Gesetzesvorschlag beinhaltet unter anderem, dass Unternehmen Informationen über die eigene Vorstandsvergütung bzw. wirtschaftliche Performance gemeinsam mit Informationen von Mitbewerbern in einem interaktiven Datenformat zugänglich machen müssen.

Konkret müsste die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden umfassend – inklusive aller Pensionsansprüche und Aktienoptionen – dargestellt werden. Für das restliche Top-Management wäre ein Durchschnittswert anzugeben. Als Maßstab für die wirtschaftliche Entwicklung wäre die Aktienrendite auszuweisen. Diese Informationen wären für die abgelaufenen fünf bzw. bei kleineren Unternehmen für die letzten drei Steuerjahre anzugeben.

Kommentare zum Vorschlag können innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung im „Federal Register“ (vergleichbar mit dem Österreichischen Bundesgesetzblatt) eingebracht werden.

(Quelle: SEC)

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