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FMA gibt Infos zum neuen Wertpapiervermittler

Mit 1. September 2012 tritt der neu geschaffene Wertpapiervermittler an die Stelle des Finanzdienstleistungsassistenten. In einem aktuellen Rundschreiben erläutert die FMA die wesentlichen Änderungen, die dadurch in Kraft treten.
Von Redaktion
28. August 2012

Derzeit sind bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA rund 3.300 Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) registriert. Der Finanzdienstleistungsassistent war bisher ein freies Gewerbe mit geringen Berufsvoraussetzungen. Der Wertpapiervermittler (WPV) wird hingegen zu den reglementierten Gewerben mit erhöhten Anforderungen, insbesondere an die Aus- und Weiterbildung, zählen. Damit wird eine Forderung der FMA umgesetzt.

Fundierte Ausbildung

WPV müssen einen Befähigungsnachweis zum Erhalt der Gewerbeberechtigung erbringen und in der Folge regelmäßig fachspezifische Schulungen im Ausmaß von mindestens 40 Stunden innerhalb von drei Jahren nachweisen. Für FDLA, die im Durchrechnungszeitraum von 1. November 2007 bis 31. August 2012 diese Tätigkeit ausgeübt haben und die dementsprechend im FMA-Register als Finanzdienstleistungsassistent eingetragen waren, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Diese FDLA können bis zur Erfüllung der höheren Ausbildungsanforderungen und dem etwaigen Erwerb der Gewerbeberechtigung des WPV, längstens jedoch bis 31. August 2014, noch als FDLA tätig sein.

Rechtliche Neuerungen

In ihrem Rundschreiben informiert die FMA insbesondere über aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch „Hilfspersonen“. Beschrieben werden unter anderem, neben den detaillierten Übergangsvorschriften für bisherige FDLA, auch die zu beachtenden rechtlichen Neuerungen. So darf ein WPV künftig nur noch für maximal drei Wertpapierfirmen bzw. Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig sein. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dürfen künftig keine Wertpapiervermittler als Hilfspersonen heranziehen. Das Rundschreiben erläutert weiter den verpflichtenden Eintrag in ein öffentliches Register, das von der FMA geführt wird.

Dieses Rundschreiben ersetzt das „Rundschreiben betreffend die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch vertraglich gebundene Vermittler und Finanzdienstleistungsassistenten vom 4. Oktober 2010“.

(PM, kp)

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