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FMA erleichtert Versicherungsunternehmen Darlehensvergabe an Unternehmen

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 eine Novelle der Kapitalanlageverordnung (KAVO) für Versicherungen erlassen, die es diesen erleichtert, Unternehmen der Realwirtschaft direkt langfristige Darlehen ohne zusätzliche Sicherheiten zu gewähren.
Von Redaktion
05. Dezember 2013

Die FMA schätzt, dass die österreichische Versicherungswirtschaft dadurch ein Gesamtvolumen von bis zu 4,2 Mrd. Euro an derartigen Darlehen der heimischen Wirtschaft zur Verfügung stellen kann. Um einen Interessensausgleich zwischen Sicherheitserfordernissen für Versicherungsnehmer, Ertragszielen der Versicherungswirtschaft und dem Investitionsbedarf der heimischen Wirtschaft zu schaffen, knüpft die KAVO diese Darlehensgewährung ohne zusätzliche Sicherheiten aber an strikte Bedingungen:

  • die Darlehen dürfen nur an bonitätsstarke Unternehmen vergeben werden;

  • es hat ein mindestens jährlicher Risikoprüfprozess zu erfolgen;

  • die Höhe einzelner Darlehen sowie deren Gesamtvolumen unterliegt im Rahmen der Gesamt-Allokation des Versicherungsunternehmens bei entsprechender Risikostreuung klar definierten Beschränkungen.

  • Die gewährten Unternehmensdarlehen müssen überdies in der Kapitalstruktur des Kreditnehmers erstrangig gestellt werden. Der Kreditnehmer muss auch die Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft erfüllen.

Die FMA will mit der Novellierung der Kapitalanlageverordnung der österreichischen Versicherungswirtschaft im Niedrigzinsumfeld eine zusätzliche, ertragsstärkere Veranlagungsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Der heimischen Wirtschaft soll dadurch gleichzeitig ein beachtliches Finanzierungsvolumen eröffnet werden.

(Quelle: FMA)

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