EuGH verbietet MasterCard Interbankenentgelte
11. September 2014
Mit Entscheidung vom 19. Dezember 2007 erklärte die Europäische Kommission die innerhalb des Kartenzahlungssystems MasterCard angewendeten multilateralen Interbankenentgelte (MIF) für wettbewerbswidrig.
Die MIF werden von der die Karte ausstellenden Bank einbehalten und entsprechen einem Bruchteil des jeweils getätigten Umsatzes. Die Kosten der MIF werden den Händlern von dem Finanzinstitut, das ihre Transaktionen abwickelt, für die Nutzung der Zahlungskarten in Rechnung gestellt.
Die Kommission hatte festgestellt, dass die MIF zur Festlegung einer Mindesthöhe der den Händlern berechneten Kosten führten und daher eine Beschränkung des Preiswettbewerbs zu deren Lasten darstellten. Es sei u.a. nicht nachgewiesen, dass die MIF Effizienzsteigerungen mit sich bringen könnten, mit denen sich ihre wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen rechtfertigen ließen.
Gestützt auf diese Feststellungen hatte die Kommission MasterCard aufgegeben, die MIF binnen sechs Monaten förmlich aufzuheben.
Die von MasterCard erhobene Nichtigkeitsklage wurde vom Europäischen Gericht mit Urteil vom 24. Mai 2012 abgewiesen, die Entscheidung der Kommission bestätigt. Daraufhin legte MasterCard auch beim Gerichtshof Rechtsmittel ein, um die Aufhebung des Urteils der Vorinstanz zu erreichen.
In seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof das Rechtsmittel jedoch zurück und bestätigt das Urteil des Gerichts.
Weblink
Volltext des Urteils vom 11.9.2014 in der Rechtssache C-382/12 P (englisch)
(Quelle: EuGH)
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