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Bundeskartellamt genehmigt Sparkassenfusion in Bayern

Das Bundeskartellamt hat heute die Fusion zwischen der Sparkasse Ingolstadt und der Sparkasse Eichstätt freigegeben.
Von Redaktion
11. September 2016

Nach der Bayerischen Sparkassenordnung entspricht der Geschäftsbezirk einer Sparkasse in der Regel dem Gebiet ihres meist kommunalen Trägers. Grundsätzlich ist es daher den Sparkassen verboten, außerhalb ihres Geschäftsgebietes Zweigstellen zu eröffnen und Werbung zu treiben. Die Ermittlungen haben ergeben, dass es in den jeweiligen Geschäftsgebieten der Beteiligten auch tatsächlich keine relevanten Überschneidungen gibt.

 Von dem Zusammenschluss sind mehrere Märkte im Bereich Bankdienstleistungen betroffen, sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich. Einige dieser Märkte grenzt das Bundeskartellamt regional ab. Dies gilt vor allem für den Markt für Privatgirokonten, aber auch für die Kreditmärkte für Geschäftskunden.

Die Ermittlungen haben ergeben, dass die lokalen Sparkassen auf vielen Märkten innerhalb ihres eigenen Geschäftsgebietes über hohe Marktanteile verfügen, die teilweise auch über der Schwelle der Marktbeherrschungsvermutung liegen. Jedoch kommt es aufgrund der fehlenden Überschneidungen zu keiner Addition von Marktanteilen.

Darüber hinaus stehen im Raum Ingolstadt und Eichstätt insbesondere die dort ansässigen Volks- und Raiffeisenbanken sowie bundesweit tätige Kreditinstitute und Kreditinstitute ohne Niederlassung in dem betroffenen Gebiet, u.a. Direktbanken, als Alternative für sämtliche Bankleistungen zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund konnte der Zusammenschluss ohne Einleitung eines Hauptprüfverfahrens freigegeben werden.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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