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EuGH: Gelder einer britischen Tochter der iranischen Staatsbank bleiben eingefroren

Die britische Melli Bank sah sich zu Unrecht auf einer Liste von Einrichtungen, die an der nuklearen Proliferation beteiligt sind und deren Gelder deshalb eingefroren sind. Der Europäische Gerichtshof wies die Klage der Bank zurück.
Von Redaktion
14. März 2012

Die Melli Bank ist eine in Großbritannien eingetragene Aktiengesellschaft, die zu hundert Prozent der Bank Melli Iran (BMI) gehört. Die BMI wird vom iranischen Staat kontrolliert.

Am 23. Juni 2008 nahm der Rat der EU beide Banken in eine Liste von Einrichtungen auf, die am iranischen Atomprogramm partizipieren. Folge war das Einfrieren ihrer Gelder.

Melli Bank erhob gegen diesen Beschluss Nichtigkeitsklage in Strassburg. Mit Urteil vom 19. Juli 2009 wies das Europäische Gericht in erster Instanz diese Klage ab und bestätigte die Entscheidung des Einfrierens der Gelder. Dagegen klagte Melli Bank vor dem Europäischen Gerichtshof.

Ohne Erfolg: Der Gerichtshof hat nun die Entscheidung des Rates, die Gelder der Einrichtung einzufrieren, bestätigt.

Im Urteil führen die Richter des EuGH aus, dass die britische Bank zu Recht auf der Liste steht. Dies muss nicht damit begründet werden, dass Melli Bank selbst an der Proliferation beteiligt ist. Es genügt, dass von der hundertprozentigen Mutter BMI eine Involvierung ins Iranische Atomprogramm festgestellt wurde. Um eine Unterwanderung der Sanktionen gegen die Muttergesellschaft BMI zu gewährleisten, sei das Einfrieren der Gelder bei der Tochter erforderlich, angemessen, alternativlos und angesichts der fundamentalen Bedeutung der Wahrung des Weltfriedens auch verhältnismäßig, so die Strassburger Richter.

(kp)

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