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Ethikstandards: OECD publiziert Leitlinie für Due Diligence-Prüfungen

Ein neuer Leitfaden der OECD erklärt praxisnah, wie Firmen eine Due Diligence zur Prüfung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken bei ihren Lieferanten und Partnern durchführen können.
Von Redaktion
07. Juni 2018

Die Wirtschaft kann nach Auffassung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einen wichtigen Beitrag zum ökonomischen, ökologischen und sozialen Fortschritt leisten, vor allem wenn negative Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette minimiert werden.

In den „OECD-Leitlinien für multinationale Konzerne“ (englisch: OECD Guidelines for Multinational Enterprises) wird empfohlen, dass Firmen Due-Diligence-Prüfungen vornehmen, um negative Folgen ihrer Geschäftstätigkeit identifizieren und ihnen vorbeugen zu können.

Die nun publizierten OECD Due Diligence Guidance for Responsible Business Conduct (s. Infobox am Ende des Artikels) soll Unternehmen bei der Umsetzung der OECD-Leitlinien unterstützen, indem die Empfehlungen der OECD zu Geschäftspartnerprüfungen und anderen begleitenden Maßnahmen in einfacher Sprache erklärt werden.

Die Umsetzung der Leitlinien soll Unternehmen laut OECD dabei helfen, ungünstige Auswirkungen in Bezug auf Arbeitnehmer, Menschenrechte, Umwelt, Korruption, Konsumenten und Corporate Governance, die aus Transaktionen, aus der Lieferkette oder anderen Geschäftskontakten entstehen könnten, zu vermeiden.

Der OECD-Leitfaden enthält dazu Erläuterungen, Tipps und praktische Beispiele.

Die OECD versucht mit diesen Leitlinien nach eigenen Angaben außerdem unter Regierungen und Stakeholdern ein gemeinsames Verständnis für eine Due Diligence verantwortlichen Geschäftsgebarens zu fördern.

Auch andere Papiere internationaler Organisationen wie die UN Guiding Principles on Business and Human Rights oder die ILO Tripartite Declaration of Principles Concerning Multinational Enterprises and Social Policy enthalten Empfehlungen zu Due Diligence-Prüfungen in Bezug auf Ethikstandards. Auch für die Umsetzung dieser Empfehlungen kann die neue Leitlinie unterstützend herangezogen werden.  

(Quelle: OECD)

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