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Erhöhte Sorfaltspflichten bei Geschäften mit Ukrainern

Aufgrund der Krise in Kiew sind bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit politisch exponierten Personen aus der Ukraine verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden.
Von Redaktion
24. Februar 2014

Am 20. Februar hat der Europäische Rat angekündigt, gezielte Sanktionen, wie zum Beispiel das Einfrieren von Vermögenswerten, gegen Personen, die aufgrund der aktuellen Ereignisse in der Ukraine in Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen gebracht werden, zu verhängen.

Vor diesem Hintergrund weist die Finanzmarktaufsicht (FMA) darauf hin, dass in Fällen, in denen ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind.

Darunter fallen auch Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu politisch exponierten Personen aus der Ukraine. Bei Verdacht oder berechtigtem Grund zur Annahme, dass eine Transaktion oder ein Vermögensbestandteil im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung steht, ist eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle beim Bundeskriminalamt zu erstatten.

Bis zur Klärung des Sachverhalts ist jede weitere Abwicklung von Transaktionen zu unterlassen.

(Quelle: FMA)

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