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Einhaltung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten verbesserungsfähig

Im „Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts“ erläutert die Europäische Kommission, wie sie 2017 die Anwendung des EU-Rechts überwacht und durchgesetzt hat. Die Mitgliedsstaaten haben demnach Luft nach oben, was die Compliance mit EU-Gesetzen betrifft.
Von Redaktion
23. Juli 2018

Der EU-Kommission ist es nach eigenem Bekunden bei der Verfolgung ihrer politischen Ziele nicht nur wichtig, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, sondern auch darum, deren ordnungsgemäße Anwendung sicherzustellen. So hat die Kommission 2017 vorrangig die Durchsetzung der Vorschriften auf den Gebieten des Datenschutzes, der Migration, des Verbraucherschutzes, der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung oder der Verbesserung der Luftqualität betrieben.

Der Jahresbericht für 2017 weist im Vergleich zum Jahr davor einen leichten Rückgang der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren (-5,91 Prozent) aus. Die meisten Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung waren gegen Belgien, Zypern und Portugal anhängig, die wenigsten gegen Italien, Dänemark und Ungarn. Gegen Spanien, Italien und Deutschland waren 2017 die meisten Fälle wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung und/oder Anwendung von EU-Recht, anhängig, gegen Dänemark die wenigsten.

Die Politikfelder, in denen 2017 die meisten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden, waren Mobilität und Verkehr, Umwelt sowie Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion.

Bekämpfung der verspäteten Umsetzung von Richtlinien

Damit Bürger sowie Unternehmen die Vorteile des EU-Rechts nutzen können, müssen die Mitgliedstaaten europäische Richtlinien innerhalb der vereinbarten Fristen in nationales Recht umsetzen.
2017 ging die Zahl neuer Vertragsverletzungsverfahren wegen verspäteter Umsetzung um ganze 34 Prozent zurück (von 847 im Jahr 2016 auf 558 im Jahr 2017) und nähert sich nun wieder dem Niveau von 2015 (543) an. Neue Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat die Kommission wegen Nichtumsetzung der Richtlinien über den Verbrauch von Plastiktüten, über Abfälle und über die Verkehrssicherheit von Fahrzeugen eingeleitet.

Um die rechtzeitige und korrekte Umsetzung zu erleichtern, unterstützte die Kommission die Mitgliedstaaten mit Durchführungsplänen, speziellen Websites und Leitfäden sowie durch den Austausch bewährter Verfahren in Expertengruppen. So veröffentlichte die Kommission bereits im Januar 2018 im Vorfeld des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 detaillierte Leitlinien, die den Mitgliedstaaten bei der fristgerechten Anwendung der neuen Vorschriften helfen sollten.

Im vorigen Jahr erhob die Kommission gegen fünf Mitgliedstaaten Klage beim Gerichtshof der EU und forderte die Verhängung finanzieller Sanktionen: gegen Belgien in zwei Fällen, gegen Kroatien in zwei Fällen und gegen die Slowakei, gegen Slowenien und gegen Spanien in je einem Fall.

Einbringen von Bürgerbeschwerden

Bürger, Unternehmen, NRO und andere Interessenträger können vermutete Verstöße gegen das EU-Recht direkt melden, und zwar mit einem Online-Beschwerdeformular, das über die Seite Hilfe bei der Wahrnehmung Ihrer Rechteauf dem Portal Europa abrufbar ist. 2017 betrafen die Beschwerden mehrheitlich Sachverhalte aus den Bereichen Justiz und Verbraucherrechte, Beschäftigung, EU-Binnenmarkt, Industrie und KMU. Bei einer Beschwerde kann SOLVIT Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen helfen, ihre Probleme mit einer Behörde in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu lösen.

(Quelle: EU-Kommission)

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