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EU verschärft Maßnahmen gegen Terrorismusfinanzierung

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur wirksameren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt.
Von Redaktion
21. Dezember 2016

Die Europäische Kommission hat gestern ein Maßnahmenpaket angenommen, das dabei helfen soll, die Finanzierung von Terrorismus und organisierter Kriminalität wirksamer zu bekämpfen. Die Aufdeckung verdächtiger Finanztransfers und die Austrocknung der entsprechenden Finanzierungsquellen ist eines der wirksamsten Mittel zur Vorbeugung von Terroranschlägen und sonstigen kriminellen Tätigkeiten.

Geldwäsche ist ein Straftatbestand

Die Kommission legt Vorschläge für eine neue Richtlinie zur strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche. Die wichtigsten Aspekte des Maßnahmenpakets sind:

  • Festlegung von Mindestvorschriften zur Definition von Straftatbeständen und zu Sanktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche sowie Schließung von Regelungslücken, damit Straftäter nicht mehr Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften ausnutzen können.

  • Beseitigung der Hindernisse für die grenzübergreifende justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit durch Harmonisierung der Vorschriften, sodass die strafrechtlichen Ermittlungen in Bezug auf Geldwäsche erleichtert werden.

  • Anpassung der EU-Normen an die internationalen Verpflichtungen der EU in diesem Bereich gemäß dem Warschauer Übereinkommen des Europarats und den Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force).

Schärfere Kontrolle großer Geldtransfers

Um die zuständigen Behörden in die Lage zu versetzen, Terroristen und ihre Geldgeber aufzuspüren, sieht die heute vorgelegte neue Verordnung über die Kontrolle von Barmitteln folgende Maßnahmen vor:

  • Verschärfung der Kontrolle von Barmitteln bei der Ein- und Ausreise von Menschen in die bzw. aus der EU (Obergrenze: 10 000 EUR);

  • bei Verdacht auf kriminelle Handlungen können die Behörden schon bei Beträgen unterhalb der Zollanmeldeschwelle von 10 000 EUR eingreifen;

  • Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Behörden und den Mitgliedstaaten;

  • Ausweitung der Zollkontrollen auf in Postpaketen oder Frachtsendungen versandtes Bargeld und auf Wertsachen wie Gold sowie auf Prepaid-Zahlungskarten, die derzeit nicht unter die Standard-Zollanmeldung fallen.

Sicherstellung und Einziehung der finanziellen Ressourcen bzw. Vermögenswerte von Terroristen

Die vorgeschlagene Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen zur Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten umfasst folgende Maßnahmen:

  • Bereitstellung eines einzigen Rechtsinstruments für die Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen in anderen EU-Ländern, wodurch der bestehende Rechtsrahmen vereinfacht wird. Die Verordnung würde unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.

  • Ausweitung der grenzüberschreitenden Anerkennung auf die Einziehung der Vermögenswerte von weiteren Personen mit Verbindungen zum Straftäter, auch dann, wenn der Verdächtige zum Beispiel wegen Flucht oder Tod nicht strafrechtlich verurteilt wird;

  • Beschleunigung und Steigerung der Effizienz von Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidungen durch Einführung eines Standardformulars und Verpflichtung der zuständigen Behörden, miteinander zu kommunizieren. Die Vorschriften sehen klare Fristen vor, u. a. kürzere Fristen für Sicherstellungsentscheidungen;

  • Gewährleistung, dass die Ansprüche der Opfer auf Entschädigung und Erstattung erfüllt werden. In Fällen grenzüberschreitender Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen haben die Ansprüche der Opfer Vorrang gegenüber der Vollstreckung und der Erfüllung der staatlichen Interessen.

(Quelle: EU-Kommission)

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