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EU schreibt neue KFZ-Sicherheitssysteme vor

Auto-Mobilität in Europa soll noch sicherer werden. Alle Fahrzeuge, für die nach dem 1. November 2012 eine Typgenehmigung in der EU beantragt wird, müssen eine Reihe neuer Sicherheitssysteme eingebaut haben. Obligatorisch sind etwa ein akustisches und optisches Sicherheitsgurt-Warnsignal oder ein On-Board Reifendrucküberwachungssystem.
Von Redaktion
06. November 2012

Die EU hat ehrgeizige Ziele zur Reduzierung tödlicher Unfälle auf den Straßen Europas: Bis 2020 soll die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu 2010 halbiert werden. So lautet die kürzlich von der EU-Kommission vorgeschlagene Zielvorgabe. Für mehr Verkehrssicherheit wurden von der EU bereits eine Reihe von Maßnahmen in Bezug auf Fahrzeuge, Fahrer und Infrastruktur auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene gesetzt.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 wurden mehr als 50 alter Richtlinien zur Verkehrssicherheit ersetzt. Ab dem 1. November 2012 treten als Teil dieser Verordnung für neue Fahrzeugtypen mehrere Sicherheitsanforderungen in Kraft, die nachfolgend aufgeführt sind. Diese neuen Maßnahmen sind obligatorisch. Das heißt, neue Fahrzeuge dürfen ohne diese Systeme nicht mehr ausgeliefert werden. Ab 2014 werden die Bestimmungen für alle auf dem EU-Markt vertriebenen Fahrzeuge Pflicht werden.

Die neuen Sicherheitssysteme

  • Der Fahrersitz muss mit einem Sicherheitsgurt-Warnsignal ausgestattet sein. Das Gerät erinnert den/die Fahrer(in) durch ein optisches und akustisches Warnsignal, das auch beim fahrenden Auto eingeschaltet bleibt, daran, den Sicherheitsgurt anzulegen.

  • Elektrofahrzeuge werden nun strikte Sicherheitsanforderungen an die Elektrik erfüllen müssen, mit denen die Autonutzer vor einem Stromschlag über Fahrzeugelemente oder Elemente des Motorraums geschützt werden.

  • Die Fahrzeuge werden mit mindestens zwei Verankerungspunkten für ISOFIX-Kindersitze ausgestattet sein müssen, die vollständig in die Hintersitze zu integrieren sind. Die Verankerungspunkte können mit kompatiblen Kindersitzen verwendet werden und sollen zu einer erhöhten Stabilität des Kindersitzes und einem höheren Schutz des Kindes führen. Darüber hinaus soll damit die Montage der Kindersitze auf den Fahrzeugsitzen erleichtert werden.

  • Zusätzlich müssen die Fahrzeuge mit neuen Warnhinweisen versehen werden, in denen vor einer Montage von rückwärts gerichteten Kinder-Rückhaltesystemen auf Sitzen gewarnt wird, die mit Frontalairbags ausgestattet sind.

  • Die hinteren Beifahrersitze unmittelbar vor dem Gepäckraum müssen künftig verstärkt werden, um einen Schutz gegen die Verschiebung von Gepäckstücken im Falle eines Frontalaufpralls zu gewährleisten. 

  • Die Reifen von Personenkraftwagen werden künftig mit einem On-board-Reifendrucküberwachungssystem ausgestattet, das die Luftdruckschwankungen registriert und dem Fahrer signalisiert. Damit soll das Risiko des Reifenplatzens wesentlich verringert werden, das zu schweren Unfällen mit einem Überschlagen des Fahrzeugs führen kann. Mit dem ordnungsgemäßen Reifendruck soll darüber hinaus der kürzestmögliche Bremsweg gewährleistet und Kraftstoffeinsparungen sowie eine Verringerung der CO2–Emissionen erzielt werden.

  • Schließlich werden neue Personenkraftwagentypen mit einer Gangwechselanzeige ausgestattet sein müssen, die dem Fahrer Kraftstoffeinsparungen ermöglicht, indem sie einen umweltfreundlichen Fahrstil fördert.

Die oben aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen werden für alle neuen Fahrzeugtypen (d. h. Fahrzeuge, für die eine Typgenehmigung nach dem 1. November 2012 beantragt wird) obligatorisch sein. Ab 2014 werden die Bestimmungen für alle auf dem EU-Markt vertriebenen Fahrzeuge Pflicht werden.

(Quelle: EU-Kommission/ KP)

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