Navigation
Seiteninhalt

Atomenergie: Sicherheitskontrollgesetz 2013 tritt in Kraft

Am 1. März 2013 tritt das Sicherheitskontrollgesetz 2013 (SKG 2013) in Kraft. Es passt die österreichische Rechtslage an neue völkerrechtliche und EU-rechtliche Bestimmungen an.
Von Redaktion
27. Februar 2013

Mit dem "Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der friedlichen Verwendung der Atomenergie" (SKG 2013) wird die inländische Rechtslage an die neuen völkerrechtlichen und EU-rechtlichen Bestimmungen angepasst. Es wird damit in erster Linie auf das Zusatzprotokoll zum Sicherheitskontrollabkommen mit der IAEO reagiert, das vor allem erweiterte Meldepflichten und Überwachungsmechanismen enthält.

Das Gesetz enthält Regelungen auf drei Gebieten:

  • Sicherheitskontrolle zur Überwachung der friedlichen Verwendung von Kernmaterial und relevanter Tätigkeiten,

  • Ausfuhrkontrolle von Kernmaterial und sensiblen Nukleargütern,

  • Sicherung oder Objektschutz von Kernmaterial und Anlagen.

Sicherheitskontrolle

Im Bereich der Sicherheitskontrolle wurden durch ein Zusatzprotokoll zum Sicherheitskontrollabkommen mit der IAEO erweiterte Kontrollrechte für die Organisation geschaffen. Wesentliche Neuerungen, die dadurch notwendig werden, sind:

  • erweiterte Meldepflichten der einschlägigen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, auch über Tätigkeiten, die ohne Kernmaterial durchgeführt werden;

  • Regelung der erweiterten Inspektionsrechte der IAEO;

  • Ausweitung der Regelungen über die Marktbeobachtung und -beratung und über die Überwachung, einschließlich der Bestellung verantwortlicher Beauftragter, von der Ausfuhrkontrolle auf die Sicherheitskontrolle;

  • Anpassung der Verwaltungsstrafbestimmungen an die neuen Meldepflichten.

Ausfuhrkontrolle

Im Bereich der Ausfuhrkontrolle sind folgende Begleitvorschriften zur VO (EG) 428/2009 notwendig:

  • Regelungen betreffend Vermittlung und Durchfuhr im Einklang mit dem Außenwirtschaftsgesetz 2011 (AußWG 2011);

  • weitere Präzisierung der Genehmigungskriterien im Hinblick auf völkerrechtliche und andere international vereinbarte Vorgaben;

  • Anpassung von Definitionen im Einklang mit dem AußWG 2011.

Sicherung von Anlagen

Im Bereich der Sicherung ist eine sprachliche und inhaltliche Überarbeitung der Bestimmungen notwendig geworden. Darüber hinaus werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, sowohl auf technische Entwicklungen als auch auf Änderungen in der Sicherheitslage reagieren zu können.

Inkrafttreten

Das SKG 2013 tritt mit 1. 3. 2013 in Kraft, gleichzeitig tritt grundsätzlich das Sicherheitskontrollgesetz 1991 (BGBl 1992/415) außer Kraft. § 18 des Sicherheitskontrollgesetzes 1991 ist auf strafbare Handlungen weiter anzuwenden, die vor dem 1. 3. 2013 begangen worden sind.

(LexisNexis Rechtsredaktion)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...