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EU prüft Gemeinschafts-Unternehmen von Boeing und Embraer

Die Europäische Kommission untersucht die geplante Gründung von zwei Gemeinschaftsunternehmen der Flugzeughersteller Boeing und Embraer nach der EU-Fusionskontrollverordnung. Befürchtet wird, dass das Vorhaben den Wettbewerb bei Verkehrsflugzeugen beeinträchtigen könnte.
Von Redaktion
07. Oktober 2019

Das Vorhaben umfasst

a) die Gründung eines allein von Boeing kontrollierten Gemeinschaftsunternehmens, das das weltweite Verkehrsflugzeuggeschäft von Embraer (Produktentwicklung, Produktion, Vermarktung, Dienstleistungen) übernehmen würde, sowie
b) die Gründung eines von den beteiligten Unternehmen gemeinsam kontrollierten Gemeinschaftsunternehmens, das für die Vermarktung des Militärflugzeugs Embraer KC-390 zuständig wäre.

Die vorläufigen Wettbewerbsbedenken der Kommission

Die Kommission hat beim derzeitigen Stand Bedenken, dass Embraer im Zuge des Vorhabens als drittgrößter weltweit tätiger Wettbewerber auf dem ohnehin bereits stark konzentrierten Markt für Verkehrsflugzeuge entfallen könnte. Potenzielle neue Marktteilnehmer aus China, Japan und Russland müssten offenbar hohe Markteintritts- und Expansionsschranken überwinden und könnten möglicherweise in den nächsten fünf oder gar zehn Jahren nicht denselben Wettbewerbsdruck ausüben wie derzeit Embraer. Das Vorhaben könnte deshalb höhere Preise und eine geringere Auswahl zur Folge haben.

Die Kommission wird nun die möglichen Auswirkungen des Vorhabens eingehend prüfen, um festzustellen, ob es zu einer erheblichen Verringerung des wirksamen Wettbewerbs führen dürfte.

Das Vorhaben wurde am 30. August 2019 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Boeing und Embraer haben während des Vorprüfverfahrens keine Verpflichtungszusagen unterbreitet, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen.

Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 20. Februar 2020, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

(Quelle: EU-Kommission)

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