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EU: Mehr Steuertransparenz für multinationale Unternehmen

Europäische Konzerne mit einem weltweiten Umsatz ab 750 Millionen Euro sollen künftig offenlegen, wie viele Steuern sie in jedem einzelnen Land weltweit entrichten. Dies fordert das EU-Parlament.
Von Redaktion
05. Juli 2017

Nach Angaben der EU-Kommission entgehen der EU jedes Jahr allein durch die Umgehung der Körperschaftssteuer durch Gewinnverlagerung etwa 50 bis 70 Milliarden Euro. Nun sollen europäische Konzerne verpflichtet werden, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten in jedem einzelnen Land offenzulegen. Das verlangten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in einer Plenardebatte am gestrigen Dienstag.

Öffentlicher Zugang zu Steuerinformationen

Nach dem Vorschlag müssten multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz ab 750 Millionen Euro ihre Steuerinformationen in jedem Steuergebiet, in dem sie tätig sind, in einem Standardformular veröffentlichen. Diese Daten wären dann über die Firmenwebseite frei erhältlich.

Das Unternehmen muss seinen Bericht auch in ein öffentliches von der Kommission verwaltetes Register einstellen.

Der Bericht muss folgendes beinhalten:

  • den Namen des Unternehmens und gegebenenfalls eine Liste aller seiner Tochterunternehmen, eine kurze Beschreibung der Art ihrer Tätigkeiten und ihre jeweiligen geographischen Standorte;

  • die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten;

  • den Betrag der Nettoumsatzerlöse;

  • ausgewiesenes Kapital;

  • den Gewinn oder Verlust vor Ertragsteuern;

  • den Betrag der im betreffenden Geschäftsjahr von Unternehmen und Zweigniederlassungen mit Steuersitz im jeweiligen Steuergebiet entrichteten Ertragsteuern;

  • Den Betrag der einbehaltenen Gewinne;

  • ob Unternehmen, Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen von einer bevorzugten steuerlichen Behandlung profitieren.

Die Abgeordneten unterstützten auch Maßnahmen zum Schutz wirtschaftlich sensibler Daten, indem sie den Mitgliedsstaaten erlauben, Ausnahmen von der Veröffentlichung einzelner Auskünfte Informationspflicht zu gewähren. Diese Ausnahmen müssen Jahr für Jahr erneuert werden und gelten nur im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats.

Wenn die Mitgliedstaaten eine solche befristete Ausnahme gewähren, müssen sie dies der Kommission mitteilen und ihr auf vertrauliche Art die nicht aufgenommene Information zusammen mit einer detaillierten Begründung für die gewährte Ausnahme übermitteln.

Jedes Jahr veröffentlicht die Kommission dann auf ihrer Website die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Mitteilungen mit den Begründungen.

Strenge Beschränkungen der Ausnahmen

Die Ausnahmen bei der Offenlegung der Steuerinformationen sollen jedoch stark reglementiert sein. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen sich nicht mehr für eine Ausnahme qualifiziert, muss es die zurückgehaltenen Informationen sofort offenlegen. Firmen müssen sich auch selbst jedes Jahr um die Erneuerung der ihnen gewährten Ausnahmen bewerben.

Der Berichtsentwurf wurde mit großer Mehrheit angenommen. Jetzt wird er zurück in die Ausschüsse verwiesen, um die Verhandlungen mit dem Rat zu beginnen.

(Quelle: EU-Parlament)

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