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Europa: Konsultation zur Besteuerung der Digitalwirtschaft

Die EU-Kommission holt im Wege einer öffentlichen Konsultation Meinungen zur fairen und wirksamen Besteuerung der digitalen Wirtschaft ein.
Von Redaktion
05. November 2017

Die Europäische Kommission hat Ende Oktober eine öffentliche Konsultation zu der Frage eingeleitet, wie die EU für eine faire und wachstumsfreundliche Besteuerung der digitalen Wirtschaft sorgen kann. Die Besteuerung der digitalen Wirtschaft habe sich sowohl politisch als auch wirtschaftlich zu einer drängenden Problematik entwickelt.

Steuerlicher Rahmen nicht mehr zeitgemäß

Der derzeitige steuerliche Rahmen passt laut Kommission nicht zu den modernen Gegebenheiten, denn er stammt aus einer Zeit ohne Computer und kann die immer zahlreicheren Tätigkeiten kaum erfassen, die auf immateriellen Vermögenswerten und Daten beruhen. Daraus entsteht für die Mitgliedstaaten das Risiko einer schrumpfenden Bemessungsgrundlage. Die Unternehmen stehen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber, und innovative Unternehmen haben mit vielen Hindernissen zu kämpfen.

Wie in der Mitteilung der Kommission über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft dargelegt, sollten angesichts des globalen Charakters des Problems Lösungen auf internationaler Ebene angestrebt werden. Die EU muss aber gleichzeitig einen eigenen kohärenten Ansatz entwickeln, um die faire und wirksame Besteuerung aller Unternehmen zu gewährleisten und den digitalen Binnenmarkt zu fördern. Wie von den Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom 19. Oktober 2017 gefordert, arbeitet die Kommission neue Vorschläge zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft aus, die Anfang 2018 vorgelegt werden sollen.

Öffentliche Konsultation

Die Kommission hat besonderes Interesse daran, Meinungen zu den wichtigsten Problemen der Mitgliedstaaten und Unternehmen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft einzuholen. Sie ersucht um Rückmeldung zu möglichen gezielten, befristeten Maßnahmen und umfassenden, langfristigen Lösungen. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in die 2018 vorzulegenden Vorschläge einfließen. Frist für die Teilnahme ist der 3. Jänner 2018.

(Quelle: EU-Kommission)

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