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Schweizer Bankgeheimnis wird für EU-Bürger abgeschafft

EU-Bürger werden künftig nicht mehr so leicht Geld am Fiskus vorbei auf Schweizer Bankkonten deponieren können. Dafür soll ein Abkommen mit der Schweiz sorgen, dem das EU-Parlament am Dienstag zugestimmt hat. Gemäß dem Abkommen werden die EU und die Schweiz ab 2018 automatisch Informationen über die Bankkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen.
Von Redaktion
28. Oktober 2015

Im Mai 2015 haben die EU und die Schweiz ein Abkommen unterzeichnet, um gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vorzugehen. Der Informationsaustausch umfasst nicht nur Zinserträge und Dividenden, sondern auch Kontostände und Einkünfte aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten.

Mit dem Abkommen soll sichergestellt werden, dass die Schweiz verstärkte Maßnahmen ergreift, die denen der EU vom März 2014 entsprechen. Das Abkommen entspricht auch dem globalen OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten von 2014.

Das Abkommen enthält zudem Bestimmungen, die darauf abzielen, den Steuerpflichtigen weniger Möglichkeiten zu bieten, durch Verlagerung von Vermögenswerten oder durch Anlagen in nicht unter das Abkommen fallende Finanzprodukte einer Meldung an die Steuerbehörden zu entkommen.

Die Steuerverwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten und in der Schweiz sollen dann in der Lage sein,

  • die betreffenden Steuerpflichtigen korrekt und eindeutig zu identifizieren;

  • ihre Steuergesetze in grenzüberschreitenden Konstellationen anzuwenden und durchzusetzen;

  • die Wahrscheinlichkeit zu bewerten, ob eine Steuerhinterziehung begangen wird;

  • unnötige weitere Ermittlungen zu vermeiden.

Die nächsten Schritte

Damit das Abkommen rechtzeitig am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann, müssen es die EU und die Schweiz zügig abschließen. Das Europäische Parlament muss angehört und das Abkommen vom Schweizer Parlament ratifiziert werden.

(Quelle: EU-Parlament)

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