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EU: Konsultation zur Anwendung des Kartellrechts im Agrarsektor

Eine neue Leitlinie soll Erzeugern in der EU die gemeinsame Vermarktung von Olivenöl, Rindern und Kulturpflanzen ermöglichen. Interessenträger können jetzt Stellungnahmen zu den Plänen der EU-Kommission abgeben.
Von Redaktion
20. Januar 2015

Mit der Vorlage des Leitlinienentwurfs ersucht die Kommission um Stellungnahmen zur Anwendung des EU-Kartellrechts im Agrarsektor. Nach der letzten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union gelten neue, spezifische Vorschriften für den Verkauf von Olivenöl, lebenden Rindern und Kulturpflanzen. Sie sollen es den Erzeugern ermöglichen, diese Erzeugnisse gemeinsam zu vermarkten.

Dafür müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • durch die Zusammenarbeit müssen erhebliche Effizienzgewinne erzielt werden und

  • die von der Organisation vermarkteten Mengen dürfen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten.

Die Leitlinien der Kommission sollen dazu beitragen, dass die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette verbessert wird, wirksamer Wettbewerb bestehen bleibt und die Märkte für Agrarprodukte innovativer werden. Der Leitlinienentwurf enthält:

  • Beispiele dafür, welche Unterstützungsdienste Erzeugerorganisationen anbieten könnten, um Landwirten maßgebliche Effizienzgewinne zu ermöglichen;

  • Hinweise dazu, wie sichergestellt werden kann, dass die Mengen, die Erzeugerorganisationen vermarkten dürfen, nicht überschritten werden, und

  • Erläuterungen dazu, in welchen Fällen die Wettbewerbsbehörden eine Schutzklausel anwenden oder gemeinsame Vermarktungsverträge einer Erzeugerorganisation auflösen oder wieder in Kraft setzen können.

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation können bis zum 5. Mai 2015 Stellungnahmen abgegeben werden. Danach wird die Kommission unter Berücksichtigung der Stellungnahmen ihren Vorschlag überarbeiten. Die neuen Leitlinien sollen Ende 2015 verabschiedet werden.

Der vollständige Text der vorgeschlagenen Leitlinien kann über den nachstehenden Link eingesehen werden: http://ec.europa.eu/competition/consultations/2015_cmo_regulation/index_en.html

(Quelle: EU-Kommission)

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