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EU: Hedgefonds an der Kandare

Eine neue EU-Richtlinie soll Spekulationslust und Expansionsdrang von Hedgefonds einen Riegel vorschieben.
Von Redaktion
11. November 2010

Nach mehr als einjährigen zähen Verhandlungen regelt die EU den Vertrieb und das Management von Hedgefonds. Manager solcher meist spekulativen Finanzprodukte müssen strenge Anforderungen erfüllen und sich erstmals registrieren lassen. Heute, Donnerstag, hat das EU-Parlament die Richtlinie mit einer Mehrheit von konservativen und sozialdemokratischen Stimmen gegen die Stimmen der Grünen angenommen. Die neuen Regeln gelten für alle Hedge-Fonds-Manager, die mehr als 100 Mio. Euro verwalten und treten 2011 in Kraft. Sie müssen bis 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Ob dies im geplanten Umfang und in der beabsichtigten Schärfe geschieht, zeigen die kommenden Jahre.

Offenlegung und Kontrolle durch „EU-Pass“

In Hinkunft müssen Manager die Höhe des eingesetzten Kapitals offenlegen. Ebenso muss der Nachweis eines Mindestkapitals erbracht werden. Anlagestrategien und Bewertungsmethoden – bisher Gegenstand strengster Geheimhaltung – müssen künftig gegenüber Investoren und der Aufsicht offengelegt werden. Wer diese Regeln einhält, bekommt den neuen „EU-Pass“.
Die Einführung des EU-Passes soll den Zutritt zum europäischen Markt regeln. Die Zulassung in einem der 27-EU-Mitgliedsstaaten eröffnet demnach den gesamten Unionsmarkt. Europäische Hedgefonds erhalten den Pass bereits 2013, Manager und Managementgesellschaften in Drittstaaten ab 2015, falls ihre Heimatländer die internationalen Steuer- und Geldwäscheabkommen beachten. Nationale Zulassungen werden bis 2018 schrittweise verschwinden. Der Pass bringt den Fondsmanagern auch Vorteile: Die Mehrzahl der Hedgefonds-Manager sitzt zurzeit nämlich in London und kann dadurch künftig in der ganzen EU aktiv werden.

Grenzenlose Verschuldung?

Es gibt keine gesetzliche Begrenzung, wie stark sich Fonds verschulden dürfen. Die Fondsmanager sollen sich aber selbst Obergrenzen für ihre Schulden setzen, die durch die Aufsicht laufend überwacht werden. Auch die fünf wichtigsten Kreditgeber müssen gemeldet werden. Diese Daten werden national gesammelt und an den neuen Systemrisikorat bei der Europäischen Zentralbank und die neue EU-Wertpapieraufsicht Esma in Paris weitergegeben. Falls sich nach Meinung der Aufsicht systemische Risiken aufbauen, kann sie steuernd eingreifen.

Auch Private-Equity reguliert

Auch Private-Equity-Eigner müssen mehr preisgeben als bisher. Beim Ankauf von nicht börsennotierten Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen auch diese neben Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit über strategische Absichten und jährliche Finanzkennzahlen aufgeklärt werden. Die Aufsichtsbehörden sollen in Hinkunft besser im Bilde sein, mit welcher Schuldenlast übernommene Betriebe von den Beteiligungsfirmen beladen werden.

Das Parlament bekämpft mit der Richtline außerdem sogenanntes "asset stripping". Die Richtlinie enthält dazu eine Reihe von Bestimmungen, die sich hauptsächlich auf die Beschränkungen von Streuung und Kapitalherabsetzungen innerhalb von 24 Monaten nach Erlangen der Kontrolle über ein Unternehmen durch einen Private-Equity-Investor beziehen. Ziel ist es, Private Equity-Investoren vom Versuch abzuhalten, Kontrolle über ein Unternehmen zu erlangen mit dem alleinigen Ziel, schnellen Profit zu machen.

Mag. Manuela Taschlmar

Autoren

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