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FMA präsentiert Jahresbericht 2010

Die Finanzmarktaufsicht FMA konstatiert in ihrem Rückblick auf 2010 eine weitere Intensivierung der Aufsichtstätigkeit. Lehren aus der Finanzkrise würden Schritt für Schritt umgesetzt.
Von Redaktion
05. Juni 2011

„2010 hat sich die Realwirtschaft nach der globalen Finanzkrise weiter erholt. Angesichts der Schwierigkeiten in manchen Staatshaushalten blieben die Finanzmärkte aber fragil“, stellte der Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA, Helmut Ettl und Kurt Pribil, bei der Präsentation des FMA-Jahresberichtes 2010 fest. In diesem nach wie vor schwierigen Umfeld habe die Wirtschaftspolitik ihre Handlungsfähigkeit bewiesen: Einerseits habe das europäische Krisenmanagement gut funktioniert, andererseits werden die Lehren aus der Krise nun Schritt für Schritt umgesetzt. Als Beispiele nannte der FMA-Vorstand den Aufbau des neuen Europäischen Aufsichtssystems, die Aufsicht über Hedgefonds und Ratingagenturen sowie die neuen Aufsichtsregime für Banken und Versicherungen, „Basel III“ und „Solvency 2“.

Auch die FMA habe 2010 – so Pribil und Ettl - trotz des schwierigen Umfelds ihre Aufsichtstätigkeit weiter intensiviert: So sei die Zahl der Vor-Ort-Prüfungen im Aufsichtssystem von 216 im Jahr davor auf 228 im Jahr 2010 weit gesteigert worden. Den größten Zuwachs gab es 2010 bei der Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebes, wo die Zahl der Vor-Ort-Prüfungen von 31 (2009) auf 53 anstieg.

  • Entsprechend dem massiven Anstieg in der Prüftätigkeit vor Ort sind auch die verhängten Sanktionen für festgestelltes Fehlverhalten kräftig angestiegen, und zwar von 454 (2009) auf 547. Verglichen mit den 161 2007, dem Jahr vor der Reform, hat sich die Zahl also mehr als verdreifacht. Während die Strafverfügungen mit 302 (2009: 314) in etwa gleich blieben, sind die Straferkenntnisse von 131 (2009) auf 240 angestiegen.

  • Erstmals hat die FMA auch Zahlen zur Höhe der verhängten Geldstrafen veröffentlicht: Die Summe aller verhängten Straferkenntnisse betrug 2010 1,24 Millionen Euro, was ein durchschnittliches Strafausmaß von 5.167 Euro ergibt. An Strafverfügungen wurden in Summe 160.000 Euor verhängt, also im Schnitt 530 Euro.

  • Die Zahl der Anzeigen an die Staatsanwaltschaft war mit 74 leicht rückläufig (2009: 86).

Die Intensivierung der Aufsichtstätigkeit illustrierte der FMA-Vorstand überdies an drei verbrauchernahen Themen:

  • Risikobegrenzung bei Fremdwährungskrediten - Nachdem seit Ende 2008 ein Stopp der Neuvergabe von Fremdwährungskrediten erzwungen wurde, sei bis Ultimo 2010 zusätzlich ein Abbau des noch aushaftenden Volumens – bereinigt um Wechselkurseffekte – um 14 Prozent erreicht worden.

  • Verbesserung der Qualität der Anlageberatung – Die konsequente flächendeckende Durchsetzung der strengen Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 habe einerseits zu einer Marktbereinigung bei den konzessionierten Wertpapierdienstleistern (von 326 noch 2006 auf 193 Ende 2010) geführt, andererseits die Qualität der Beratung im beaufsichtigten Bereich erhöht.

  •  Im Kampf gegen das unerlaubte Anbieten von Finanzdienstleistungen habe die FMA die Zahl der Vor-Ort-Prüfungen innerhalb eines Jahres von 31 auf 53 erhöht. Es wurden 2010 40 Investoren-Warnungen veröffentlicht, 33 Straferkenntnisse erlassen, 19 Strafanzeigen erstattet und 36 Untersagungsbescheide erlassen.

„Entsprechend unserer Leitlinie `Kompetenz – Kontrolle – Konsequenz´ werden wir auch heuer die Intensivierung der Aufsichtstätigkeit weiter zügig vorantreiben“, so der FMA-Vorstand in seinem Ausblick auf 2011. Wesentlich sei dazu aber, dass die Lehren aus der globalen Finanzkrise rasch, effizient und unverwässert umgesetzt werden. „Da ist schon viel geschehen“, erinnerte der FMA-Vorstand an den Aufbau des neuen Europäischen Finanzmarktaufsichtssystems, die Einbeziehung von Rating-Agenturen und Hedgefonds in die Aufsicht sowie die vor dem Abschluss stehenden neuen Aufsichtsregime für Banken und Versicherungen, „Basel III“ und „Solvency 2“. Einiges müsse aber, so Ettl und Pribil, noch so rasch wie möglich kommen, insbesondere ein taugliches Sanierungs- und Abwicklungsverfahren für Finanzinstitute (Stichwort: Banken-Sonderinsolvenzrecht).

Quelle: FMA

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