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Kommission nimmt Beihilfe für die Österreichische Volksbank unter die Lupe

Die Europäische Kommission prüft Unterstützungsmaßnahmen, die Österreich 2009 der Österreichischen Volksbank (ÖVAG) gewährt hat.
Von Redaktion
12. Dezember 2011

2009 hatte Österreich der ÖVAG auf der Grundlage des von der Kommission im Dezember 2008 gebilligten österreichischen Bankenrettungspakets eine Kapitalspritze in Höhe von 1 Mrd. Euro und eine Garantie zur Deckung einer Liquiditätsfazilität in Höhe von 3 Mrd. Euro gewährt.

Ein vorwiegend auf das Kerngeschäft ausgerichteter Umstrukturierungsplan, dem zufolge die Bank ihr Mittel- und Osteuropageschäft veräußern sollte, wurde im November 2010 vorgelegt.
Die Kommission bezweifelt, dass sich mit diesem Plan die Rentabilität der Bank wiederherstellen lässt. Darüber hinaus befürchtet die Kommission, dass die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschung zu begrenzen und zu gewährleisten, dass die Umstrukturierungskosten gerecht zwischen der Bank, ihren Aktionären und dem Staat aufgeteilt werden.

Schließlich zeichnete sich im Laufe des Jahres 2011 immer deutlicher ab, dass die ÖVAG nicht in der Lage ist, den Plan umzusetzen. Zudem hat sie den Stresstest der europäischen Bankenaufsicht (EBA) nicht bestanden. Angesichts der derzeit verfügbaren Informationen hat die Kommission ernsthafte Zweifel daran, dass die staatliche Beihilfe für die ÖVAG nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt werden kann.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, verlangt nun einen neuen Umstrukturierungsplan: „Ich gehe davon aus, dass die österreichischen Behörden so rasch wie möglich einen überarbeiteten Umstrukturierungsplan vorlegen werden, aus dem klar hervorgeht, dass die ÖVAG auch ohne anhaltende staatliche Unterstützung wieder rentabel werden kann, und der die Aspekte der Wettbewerbsverfälschung und der Lastenteilung glaubwürdig angeht.“

Dem Ausgang des Verfahrens wird durch die Prüfung nicht vorgegriffen.

(PA EU-Kommission, red)

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