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D: Gläubiger der insolventen Maple Bank werden entschädigt

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 11. Februar 2016 den Entschädigungsfall für die Maple Bank festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.
Von Redaktion
15. Februar 2016

Die BaFin hatte bereits am 6. Februar 2016 gegenüber der Maple Bank ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem wurde angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen und ihr untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind.

Am 10. Februar 2016 stellte die BaFin dann beim Amtsgericht Frankfurt am Main inen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Bank; das Amtsgericht hat daraufhin am 11. Februar 2016 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.

Einlagen der Kunden bis zu 100.000 Euro geschützt

Die Einlagen der Bankkunden sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB wird laut BaFin in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.

Darüber hinaus ist die Maple Bank Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.

(Quelle: BaFin)

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