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EU: 2015 mehr nachgeahmte Waren beschlagnahmt

Nach neuen Zahlen der Europäischen Kommission haben die Zollbehörden im Jahr 2015 EU-weit schätzungsweise fünf Millionen mehr nachgeahmte Gegenstände beschlagnahmt als im Vorjahr.
Von Redaktion
26. September 2016

Dies bedeutet gegenüber 2014 einen Anstieg um 15 Prozent. An den EU-Außengrenzen wurden mehr als 40 Mio. Gegenstände im Wert von fast 650 Mio. Euro beschlagnahmt, die einen mutmaßlichen Verstoß gegen die Rechte des geistigen Eigentums darstellten.

Der nun veröffentlichte Kommissions-Bericht enthält auch Zahlen zur Art der beschlagnahmten Waren, den Ursprungsländern, den betreffenden Rechten des geistigen Eigentums und den für die Beförderung genutzten Verkehrsträgern. (Download des Berichts am Ende des Artikels)

China Hauptursprungsland von Imitaten

Zigaretten zählen mit einem Anteil von 27 Prozent weiterhin zu den am häufigsten beschlagnahmten Artikeln, wogegen der Anteil von Waren des täglichen Gebrauchs, die die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gefährden können, wie z. B. Lebensmittel und Getränke, Körperpflege- und Arzneimittel, Spielzeug oder elektrische Haushaltsgeräte, insgesamt 25,8 Prozent ausmacht.

Auch diesmal war China mit 41 Prozent aller beschlagnahmten Gegenstände das Hauptursprungsland nachgeahmter Waren, gefolgt von Montenegro, Hongkong, Malaysia und Benin.

Woher welche Fälschungen kommen

Benin war Ursprungsland einer großen Menge von Lebensmitteln; nachgeahmte alkoholische Getränke stammten zumeist aus Mexiko und nachgeahmte sonstige Getränke aus Marokko.

Bei nachgeahmten Körperpflegemitteln war Malaysia das Hauptursprungsland, bei Bekleidung die Türkei und bei nachgeahmten Mobiltelefonen und entsprechendem Zubehör sowie Speicherkarten, Hardware, CD, DVD und Feuerzeugen stand Hongkong an erster Stelle.Montenegro war Hauptursprungsland für nachgeahmte Zigaretten, wogegen Indien bei Arzneimitteln Spitzenreiter ist.

Bei mehr als 91 Prozent der Beschlagnahmungen wurden die Waren zerstört, oder es wurde ein Gerichtsverfahren angestrengt, um einen Regelverstoß bei der Zusammenarbeit mit dem Rechteinhaber der betreffenden Marke festzustellen.

Hintergrund

Der Bericht der Kommission über Zollmaßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums wird seit 2000 jährlich veröffentlicht und stützt sich auf Daten, die der Kommission von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten übermittelt werden. Diese Daten enthalten auch Informationen zur Unterstützung der OECD-Analyse der Verstöße gegen die Rechte des geistigen Eigentums.

(Quelle: EU-Kommission)

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